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Gliederung der Partei

Die Kreisverbände der Partei sind als Gebietsverbände zuständig für alle politischen und organisatorischen Aufgaben in ihrem Gebiet, sofern durch Bundes- oder Landessatzung keine andere Zuständigkeit bestimmt wird. Oft gliedert sich ein Kreisverband noch in Ortsverbände, Basisorganisationen oder Stadtteilgruppen. Hier bekommt DIE LINKE für die Menschen vor Ort ein Gesicht. Hier bietet DIE LINKE Anlaufstellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Möglichkeiten zum Mitmachen und zum Einmischen. Hier können Mitglieder sich an der Weiterentwicklung der Politik unserer Partei beteiligen, mitentscheiden und mitgestalten. Dafür sind aktive und lebendige Kreisverbände unverzichtbar.

Ein Kreisverband beziehungsweise ein Ortsverband, eine Basisorganisation oder eine Stadtteilgruppe ist lebendig und aktiv, wenn sich möglichst viele Mitglieder an der Gestaltung der Aufgaben und Vorhaben beteiligen. Das läuft in der Regel natürlich nicht von selbst. Im folgenden Kapitel wollen wir einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, Pflichten und die Möglichkeiten der Organe eines Kreisverbandes geben. Wie finden wir Themen vor Ort? Was machen unser Jugend- und unser Studierendenverband? Wie funktioniert das mit den Kommunalwahlen? Was muss ein Kreisvorstand machen, was muss er in punkto Finanzen und Wahlversammlungen beachten? Zu diesen und vielen weiteren Fragen gibt das folgende Kapitel Auskunft.

Die Kreisverbände der LINKEN gliedern sich je nach Größe der Stadt oder des Kreises, der Anzahl der Mitglieder und dem Bedarf der Mitglieder in Ortsverbände, Basisorganisationen oder Stadteilgruppen. Der Kreisverband, seine Ortsverbände, Basisorganisationen oder Stadtteilgruppen übernehmen alle nötigen Aufgaben, um vor Ort Politik machen zu können. In § 13 (6) der Bundessatzung heißt es dazu: „Die Kreisverbände sind zuständig für alle politischen und organisatorischen Aufgaben ihres Bereiches, sofern durch diese Satzung oder durch die Landessatzung keine andere Zuständigkeit bestimmt wird.“

Konkret ergeben sich daraus für die Kreisverbände folgende zentrale politische Aufgaben:

  • Diskussion und Beratung von aktuellen Fragen, die vor Ort zur Entscheidung anstehen, zum Beispiel: Beratungen mit den parlamentarischen Vertreterinnen und Vertretern vor Ort, Auswertung von Bürgergesprächen,
  • Erarbeitung von grundsätzlichen Positionen, Wahlprogrammen und Stellungnahmen, insbesondere für den eigenen lokalen Wirkungsbereich,
  • Positionierung in Debatten zu parteipolitischen Entscheidungen auf anderen Ebenen,
  • Personalentscheidungen, zum Beispiel: Wahlen von Vorständen und Delegierten, Kandidatinnen- und Kandidatenaufstellungen zu Wahlen,
  • allgemeine Informations- und Dialogangebote, zum Beispiel:  Zeitungen erstellen, Internetauftritt, Infostände, Bürgerforen, Nachbarschaftsgespräche, Kontakte zu Vereinen und gesellschaftlichen Gruppen,
  • weiteres öffentlichkeitswirksames Engagement vor Ort, Initiierung von Aktionsbündnissen beziehungsweise Mitarbeit in Bündnissen, zum Beispiel: Unterstützung von Mieteraktionen oder Projekten gegen Rechts,
  • Umsetzung von bundes- oder landesweiten Kampagnen und Aktionsschwerpunkten vor Ort,
  • Wahlkampfführung (bei bundes- oder landesweiten Wahlen im Rahmen der gemeinsamen Wahlkampagne, bei kommunalen Wahlen in eigener Verantwortung),

Nur wenn alle Mitglieder (und auch weitere Interessierte) mitmachen können, gut informiert sind und die Finanzen in Ordnung sind, um nur einige wichtige Voraussetzungen zu nennen, kann der Kreisverband auch erfolgreich arbeiten. Dazu müssen auch eine Reihe von weiteren praktischen Aufgaben bewältigt werden:

  • Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen durchführen,
  • Neue Mitglieder gewinnen, neue Mitglieder integrieren, regelmäßig die Mitglieder informieren,
  • Wünsche der Mitglieder nach Möglichkeit aufgreifen (zum Beispiel Mitgliederbefragungen, Beteiligung der Mitglieder an der Jahresplanung, Förderung individueller Fähigkeiten und Neigungen),
  • Finanzen des Kreisverbandes (Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sicherstellen, effektiver Einsatz der Parteifinanzen),
  • Politische Bildung anbieten,
  • Aktives Parteileben gestalten (zum Beispiel durch gemeinsame Freizeitgestaltung, Feiern und entsprechende Gestaltung von Versammlungen).

Einige dieser Aufgaben müssen zwingend von gewählten Kreisvorstandsmitgliedern erledigt werden (so zum Beispiel die Finanzen), bei anderen (wie zum Beispiel Wahlkämpfe, Nachbarschaftsgespräche oder politische Positionsfindung) können und sollten möglichst auf vielen Schultern verteilt werden und dabei immer auch Mitglieder einbezogen werden, die selbst nicht Mitglied des Kreisvorstandes sind,  auch wenn die Gesamtverantwortung für zentrale Aktivitäten letztlich beim Kreisvorstand liegt.

Mögliche Themen für die politische Arbeit vor Ort gibt es zahlreiche, die eigenen Ressourcen sind in der Regel jedoch endlich. Schwerpunktsetzungen sind daher notwendig. Nach welchen Kriterien aber kann DIE LINKE vor Ort die Themen aussuchen, zu denen sie aktiv wird? Die Kreisverbände entscheiden darüber eigenständig im Rahmen unseres Parteiprogramms. Inhaltliche Orientierung geben dabei zwar die jeweils letzten Wahlprogramme, doch das mögliche Themenspektrum bleibt auch dann noch enorm breit. Auch empfiehlt es sich, die Menschen vor Ort einfach zu fragen, was für sie wichtige Themen wären (siehe Haustürarbeit) . Folgende Leitfragen können dabei helfen, mögliche relevante Arbeits- und Themenschwerpunkte auszuwählen:

  • Wie stark „brennt“ ein Thema? Betrifft es viele Menschen, wen betrifft es und erzeugt es b Aufmerksamkeit, Interesse oder Empörung - lässt sich Widerstand organisieren?
  • Gibt es zu einem Thema bereits Öffentlichkeitsmaterialien oder Aktionsvorschläge, weil die Bundes- oder Landespartei dazu eine Kampagne durchführt?
  • Betrifft das Thema eine spezielle Zielgruppe, die für DIE LINKE von besonderer Bedeutung ist (zum Beispiel Arbeitnehmer/-innen, Erwerbslose, Rentner/-innen, Auszubildende oder Studierende)?
  • Wird ein Thema öffentlich diskutiert, oder kann man potentiell Öffentlichkeit dafür schaffen? Wenn ja, wie?
  • Haben wir als LINKE eine klare Position zum Thema, zum Beispiel in unseren Wahlprogrammen?
  • Kann man das Thema über das Kommunalparlament thematisieren? Auf welcher Ebene liegt die originäre Zuständigkeit? Was kann man von kommunaler Ebene aus tun?
  • Gibt es Bündnispartnerinnen und Bündnispartner wie Bürgerinitiativen oder Gewerkschaften, die sich mit uns gemeinsam engagieren (würden)?

Die eigene Schwerpunktsetzung ist immer ein Abwägungsprozess. Das Ergebnis kann dabei von Kreisverband zu Kreisverband sehr unterschiedlich ausfallen. Während ein Kreisverband die Entscheidung trifft, einen Schwerpunkt auf einen lokal spezifischen Konflikt zum Beispiel um die drohende Privatisierung lokaler Wohnungsbestände zu setzen, entscheidet sich ein zweiter dafür eine bundesweite Kampagne zum Beispiel gegen den Pflegenotstand in den Vordergrund zu stellen – je nachdem wie die jeweiligen Rahmenbedingungen aussehen.

Wichtig ist dabei aber immer, bei den eigenen Schwerpunkten eine gute Mischung aus bundes-, landes- und lokalpolitischen Themen zu finden, da die Mischung aus diesen erst das spezifische Profil der LINKEN ausmacht. Ebenso wichtig ist es, dass ein Kreisverband bei der Bearbeitung lokaler Themen eine gute Mischung  zwischen der Arbeit in den Kommunalvertretungen einerseits und der Arbeit in und mit Bündnissen, Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen und Initiativen vor Ort organisiert. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern  wird einerseits Bürgernähe erreicht, andererseits kann so auch lokal außerparlamentarischer Druck aufgebaut werden.

Ein zentrales Handlungsfeld für jeden Kreisverband ist die Kommunalpolitik. DIE LINKE stellt bundesweit tausende kommunaler Vertreterinnen und Vertreter in Bezirksvertretungen, Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen und Bürgerschaften. Sie stellt Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister, Landräte und in einigen Städten auch Beigeordnete oder Dezernenten. Unsere Fraktionen beziehungsweise Gruppen in Bezirksvertretungen, Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen und Bürgerschaften sind somit die parlamentarische Vertretung der LINKEN im Kreis. Aber was genau ist nun Kommunalpolitik im engeren Sinne, was sind ihre Möglichkeiten und Grenzen?

Gemäß Grundgesetz (Art. 28, Abs.1 Satz 1), haben die Kommunen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln – das ist das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Die jeweiligen Gemeindeordnungen der Bundesländer regeln dann weitere Einzelheiten. Praktisch ist Kommunalpolitik erst einmal alles, was vor Ort in den Kommunen entschieden wird und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort unmittelbar berührt. Es geht um sozialen Wohnungsbau, Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Straßen, die Müllabfuhr, Stadttheater und Parks, um Gebühren und Leistungen der Kommune. Sowie die Führung von vielen verschiedenen Kommunalen Unternehmen. Aber auch politische Entscheidungen, die in Bundes- und Landtagen getroffen werden, betreffen die Kommunalpolitik unmittelbar, so zum Beispiel die Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, das Asylbewerberleistungsgesetz, die Bildungspolitik oder ganz allgemein die den Kommunen durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel.

Unsere Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunalparlamenten haben somit die Möglichkeit, die Politik vor Ort mit eigenen Anfragen und Anträgen mitzugestalten. Gerade in Zeiten von „knappen Kassen“ sind jedoch die Spielräume, in denen Kommunalparlamente überhaupt noch Entscheidungen fällen können, stark eingeschränkt.

Dort, wo DIE LINKE in den Rathäusern „regiert“, steht sie häufig vor dem Problem, kaum noch gestalten, sondern „nur“ die schlimmsten und unsozialsten Kürzungen verhindern zu können – was aber in vielen Fällen für die Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig ist. Außerdem kann DIE LINKE wichtige Informationen im Kommunalparlament erhalten, um Themen, die sonst keine Lobby haben, überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen und Konzepte zu entwickeln, wie eine soziale und solidarische Gemeinde bzw. Stadt aussehen kann.

Dabei müssen neue Kommunalvertreterinnen und -vertreter oder neue Kommunalfraktionen das Rad nicht neu erfinden. Es gibt vielerorts sachliche Expertise, die abgefragt werden kann, genauso wie Tipps und Tricks für den parlamentarischen Alltag, Bildungsangebote für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Ideen für politische Aktionen im Zusammenspiel mit dem Kreisverband. Zusammengeführt werden diese Erfahrungen unter anderem bei verschiedenen Zusammenschlüssen und Einrichtungen wie den Kommunalpolitischen Foren (KoPoFo) oder den Landesarbeitsgemeinschaften „Kommunalpolitik“. Beide Kontakte sind über die zuständige Landesgeschäftsstelle zu erfragen. Auch in unseren Landtagsfraktionen und unserer Bundestagsfraktion gibt es kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Vor Ort ist die bestmögliche Zusammenarbeit zwischen den eigenen kommunalen Mandatsträgerinnen und -trägern und dem Kreisverband von großer Bedeutung. Kommunalparlamentarierinnen und -parlamentarier sind rechtlich nur ihrem Gewissen unterworfen. Dennoch hat DIE LINKE den Anspruch, dass ihre Mandatsträgerinnen und -träger eng mit der Partei zusammenarbeiten, wesentliche Entscheidungen auf der jeweiligen Ebene mit der Partei beraten, Rechenschaft über ihr Handeln vor der Basis ablegen und sich bei ihrer Arbeit an den Leitlinien der Partei orientieren, wie sie beispielsweise in Wahlprogrammen dokumentiert sind. Das geht erfahrungsgemäß nicht immer widerspruchsfrei von statten: Mandatsträgerinnen und –träger haben häufig einen Informationsvorsprung, müssen unter Zeitdruck entscheiden und sind stark auf die Debatten in den Kommunalparlamenten und die anderen Fraktionen fokussiert. Hingegen hat der gesamte Kreisverband in der Regel eine Fülle von Parteiaufgaben jenseits der „parlamentarischen Arbeit“ zu bewältigen, die eine detaillierte Beschäftigung mit allen kommunalpolitischen Fragen, insbesondere den Diskussionen in kommunalen Ausschüssen, unmöglich machen.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Fraktion und Partei muss daher praktisch immer wieder erarbeitet werden. Dabei gilt es, sowohl das Wissen unserer Fraktionen für die Parteiarbeit zu nutzen, als auch politischen Austausch zu garantieren und so eine Abkopplung der Arbeit in den Kommunalvertretungen von der Partei zu verhindern. Dafür ist es wünschenswert, dass Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen beispielsweise regelmäßig an Vorstandssitzungen teilnehmen und umgekehrt Vorstandsmitglieder an Fraktionssitzungen teilnehmen. Die Schwerpunkte der politischen Arbeit innerhalb und außerhalb des Parlaments sollten zwischen Partei und Fraktion abgestimmt werden. Kampagnen der Partei können auch mit parlamentarischen Initiativen begleitet werden und umgekehrt kann auch ein Antrag mit einer Protestaktion unterstützt werden. Wichtig bleibt zudem, dass – egal, ob im Parlament oder außerhalb – DIE LINKE sich als eine Mitgliederpartei versteht, deren Agieren transparent und organisierend ist - also Menschen zusammenbringt um die Gesellschaft zu ändern.

Kreisverbände können sich durch Beschluss des Kreisparteitages beziehungsweise der Mitgliederversammlung im Rahmen der Bundes- und der jeweiligen Landessatzung eine eigene Satzung geben. Sie müssen dies aber nicht tun.

Die wesentlichen Regelungen für die Funktionsweise eines Kreisverbandes finden sich bereits in der Bundes- und der jeweiligen Landessatzung. Es muss also in jedem Kreisverband genau abgewogen werden, ob eine Kreissatzung gegebenenfalls eher eine unnötige Überregulierung darstellt oder ob sie sinnvoll für den reibungslosen Ablauf der Parteiarbeit vor Ort ist.

Auf keinen Fall darf eine Kreissatzung Satzungsbestimmungen enthalten, die der Bundes- oder der jeweiligen Landessatzung widersprechen oder die Regelungen „aufweichen“ (zum Beispiel indem die Mindestquotierung von Frauen in Vorständen von 50 auf 30 Prozent reduziert wird). Solche Bestimmungen sind unwirksam.

Ein Vorteil einer eigenen Kreissatzung ist, dass diese den Gegebenheiten des jeweiligen Kreisverbandes angepasst sein kann. So gibt es beispielsweise signifikante Unterschiede zwischen einem Flächenkreisverband und einem Kreisverband in einer größeren Stadt. Auch können die in der Bundessatzung nicht näher in ihrem Aufbau beschriebenen Ortsverbände in einer solchen Satzung genauer definiert werden.

Als gutes Beispiel für eine Kreissatzung kann die des KV München angeführt werden, sie ist hier zu finden.

Der Kreisverband ist im organisatorischen Gefüge unserer Partei die kleinste Einheit mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung. Die ordnungsgemäße Kassierung und Abrechnung der Beiträge und Spenden sowie die korrekte Buchführung sind Voraussetzungen dafür, dass die politische Arbeit der Partei DIE LINKE eine sichere finanzielle Grundlage hat. Diese Aufgaben erledigt im Kreisverband der gewählte Schatzmeister oder die gewählte Schatzmeisterin (siehe auch Kapitel 3.7.2.2).

Die Finanzarbeit im Kreisverband umfasst die (jährliche) Finanzplanung, die regelmäßige Finanzabrechnung, die Beitragskassierung (abhängig von den genauen Regelungen in der Landesfinanzordnung), das Einwerben von Spenden (eine wichtige Aufgabe aller Mitglieder, nicht nur der Schaztmeister*innen), das Verfügen über die Finanzmittel des Kreisverbandes sowie die Kassen- und Buchführung.

Jedes Jahr wird die komplette Abrechnung der Partei von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und ein Rechenschaftsbericht an den Bundestag eingereicht. Er ist die Voraussetzung dafür, dass DIE LINKE staatliche Mittel erhält, aus denen die Partei sich zu einem erheblichen Teil finanziert. Deshalb muss die gesamte Kassenführung bis hinunter zur Kreisebene stimmen. Die Kreisfinanzrevision (siehe auch Kapitel 3.8.1) nimmt die erste Prüfung vor.

Die Bestimmungen für Buchführung und Abrechnung sind gesetzlich vorgeschrieben. Die weiteren Grundlagen für die Arbeit mit Finanzen können in der Bundessatzung, in der Bundesfinanzordnung sowie in den Buchhaltungsrichtlinien der Partei nachgelesen werden. Alle Dokumente einschließlich spezifischer Regelungen der jeweiligen Landesverbände sind beim jeweiligen Landesvorstand erhältlich. Umfangreiche Informationen zum Thema Finanzen findet ihr zudem in Kapitel 7.

Zu den Organen eines Kreisverbandes zählen mindestens der Kreisparteitag und der Kreisvorstand (§13 (5) Bundessatzung).

3.6.1 Der Kreisparteitag (Kreismitglieder- oder Kreisdelegiertenversammlung)

Der Kreisparteitag ist das höchste Organ eines Kreisverbandes. Kreisparteitage können als Mitgliederversammlungen oder Delegiertenversammlungen durchgeführt werden. Sofern die jeweilige Landessatzung dazu keine näheren Vorgaben macht, entscheiden die Kreisverbände eigenständig, ob sie ihre Kreisparteitage als Mitgliederversammlungen oder Delegiertenversammlungen durchführen.

Auf einem Kreisparteitag werden die wichtigsten Entscheidungen für die Arbeit im Kreisverband getroffen. Zudem werden unter anderem der Kreisvorstand, die Kreisfinanzrevisionskommission gewählt sowie gegebenenfalls weitere Wahlen (zum Beispiel von Delegierten zu Landes- oder Bundesparteitagen) durchgeführt.

Nachfolgend findet sich eine Reihe von Hinweisen zur Durchführung eines Kreisparteitages.

3.6.1.1 Arbeitsgremien/Kommissionen des Kreisparteitages

Die Arbeitsgremien des Kreisparteitages sind Tagungsleitung, Mandatsprüfungskommission, Wahlkommission und Antragskommission Diese haben jeweils unterschiedliche Aufgaben, die im Folgenden beschrieben werden. Im Falle einer Wahlversammlung ist darauf zu achten, dass die Arbeitsgremien des Kreisparteitages möglichst nicht mit Genossinnen und Genossen besetzt werden, die selbst zur Wahl stehen. Für die Wahlkommission ist dies zwingend vorgeschrieben.

Die Tagungsleitung: Die Tagungsleitung, die häufig auch als Tagungspräsidium bezeichnet wird, hat die Aufgabe, die Mitglieder beziehungsweise Delegierten durch die Sitzung zu führen. Die Tagungsleitung wird zu Beginn der Sitzung gewählt. Sowohl die Redeliste als auch das Protokoll werden vom Tagungspräsidium aus geführt. Die Tagungsleitung muss dazu entweder selbst Protokoll

führen oder sicherstellen, dass jemand in seinem Auftrag Protokoll führt. Die Größe der Tagungsleitung kann variabel sein. Sie wird durch die Versammlung festgelegt. Dabei sollte bedacht werden, welche Aufgaben anstehen und wie lange die Sitzung geht. Bei einer längeren Sitzung von mehreren Stunden macht es Sinn, mehrere Teams zu bilden. Ein Personalvorschlag des Kreisvorstandes ist sehr sinnvoll. Dieser kann allerdings von der Versammlung noch ergänzt oder geändert werden. Die Tagungsleitung wird vom Kreisparteitag gewählt. Diese Wahl kann im Block und, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt, offen erfolgen. Während der Sitzung muss die Tagungsleitung darauf achten, dass der Zeitplan und die Tagesordnung eingehalten werden. In schwierigen Situationen sollte das Tagungspräsidium sowohl die Satzung als auch die Geschäftsordnung im Blick behalten und gegebenenfalls Verfahrensvorschläge einbringen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Rednerinnen und Redner eine eventuell vorhandene Redezeitbegrenzung einhalten.

Die Mandatsprüfungskommission: Die Mandatsprüfungskommission wird in der Regel vom Kreisvorstand im Vorfeld benannt, da sie schon vor Beginn der Versammlung ihre Arbeit aufnehmen muss. Der Kreisparteitag muss ihre Zusammensetzung aber bestätigen und kann diese auch noch ändern. Die Wahl der Mandatsprüfungskommission kann im Block und, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt, offen erfolgen. Die Mandatsprüfungskommission überprüft die Stimmberechtigung der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihr sind dazu alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Wahlprotokolle bei Delegiertenversammlungen, Mitgliederliste bei Mitgliederversammlungen). Werden Stimmkarten ausgegeben, übernimmt die Mandatsprüfungskommission auch die Aufgabe, bei der Anmeldung den stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre Stimmkarte zu übergeben. Über die Zahl der gewählten und der anwesenden Delegierten beziehungsweise Mitglieder erstattet sie dem Kreisparteitag Bericht. Sofern in der Satzung oder in der Geschäftsordnung ein Mindestquorum an anwesenden Delegierten beziehungsweise Mitgliedern festgelegt ist, das bestimmt, wann der Kreisparteitag beschlussfähig ist, ist dieser Anteil von der Mandatsprüfungskommission explizit festzustellen und entsprechend die Beschlussfähigkeit zu prüfen. In der Regel werden im Bericht der Mandatsprüfungskommission zudem der Frauenanteil und manchmal noch weitere statistische Informationen zur Zusammensetzung der Anwesenden bekannt gegeben.

Die Antragskommission: Die Antragskommission steuert die Versammlung durch die Antragsberatung. Sie wird in der Regel vom Kreisvorstand im Vorfeld benannt, um die Versammlung bereits ausreichend vorbereiten zu können. Der Kreisparteitag muss diese bestätigen und kann ihre Zusammensetzung auch noch ändern. Die Wahl der Antragskommission kann im Block und, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt, offen erfolgen. Die Antragskommission muss sich rechtzeitig vor dem Kreisparteitag treffen und bereits im Vorfeld die Anträge und Änderungsanträge so zusammenstellen, dass die Delegierten beziehungsweise die Mitglieder vor und während des Kreisparteitages möglichst schnell und einfach einen Überblick über die Antragslage erhalten. Satzungswidrige Anträge sind auszusortieren und die Versammlung darüber zu informieren. Die Antragskommission kann dem Kreisparteitag im Rahmen der Geschäftsordnung auch Vorschläge zum Umgang mit Änderungsanträgen unterbreiten. Grundsätzlich kann die Antragskommission auch um Abstimmungsempfehlungen gebeten werden, denen der Parteitag folgen kann oder auch nicht. Die Antragskommission sorgt dafür, dass nach dem Parteitag alle Beschlüsse in der Endfassung vorliegen, und sie übermittelt dem zuständigen Vorstand eine Information über verschobene oder überwiesene Anträge.

Die Wahlkommission: Die Aufgabe der Wahlkommission ist, den Ablauf der Wahlen auf dem Kreisparteitag zu organisieren und durchzuführen. Sie muss in Abstimmung mit der Tagungsleitung das Wahlverfahren erläutern, die Stimmzettel an alle Wahlberechtigte ausgeben, wieder einsammeln und später die Stimmen auszählen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Wahlen geheim durchgeführt werden können und jeder und jede Stimmberechtigte pro Wahlgang nur einen Stimmzettel abgibt. Hierfür sollte bei jedem Wahlgang die Stimmabgabe deutlich auf der Stimmkarte oder anderweitig vermerkt werden. Nach der Auszählung der Stimmen, die immer für alle Parteimitglieder öffentlich sein muss, stellt die Wahlkommission fest, wer gewählt wurde und wer nicht. Das Wahlprotokoll ist von dem Leiter oder der Leiterin und zwei weiteren Mitgliedern der Wahlkommission zu unterzeichnen. Alle Wahlunterlagen (Wahlprotokoll, Stimmzettel, Zählzettel, Wahllisten usw.) sind mindestens für die Dauer der Wahlperiode in der zuständigen Geschäftsstelle aufzubewahren.

3.6.1.2 Konstituierung

Jede Mitgliederversammlung und jede Delegiertenversammlung, für die die Delegierten neu gewählt wurden, muss neu konstituiert werden. Das heißt, nach der Begrüßung sind eine Tagungsleitung und die weiteren Arbeitsgremien des Parteitags zu wählen, eine Geschäftsordnung und eine Tagesordnung zu beschließen sowie gegebenenfalls weitere formale Fragen zu klären. Wenn dieselben Delegierten bereits zu einer zweiten oder dritten Tagung zusammentreten, dann reicht beim Tagesordnungspunkt Konstituierung die Begrüßung, die Abstimmung über die Tagesordnung und der Beschluss über die Stimmberechtigung von Gastmitgliedern. Alle weiteren Beschlüsse sind bereits auf der ersten Tagung der Delegiertenversammlung gefasst worden und gelten fort, es sei denn, es liegen explizit Änderungsanträge dazu vor. Bei größeren Versammlungen (ab 50) empfiehlt es sich, dass jede_r stimmberechtigte Teilnehmer_in beim Einlass eine Stimmkarte bekommt, mit der abgestimmt wird. Wenn Wahlen anstehen, hat die Stimmkarte bestenfalls auch schon Felder, auf den die Wahlkommission ankreuzen kann, ob jemand an einem Wahlgang teilnimmt.
Die Konstituierung eines Kreisparteitags läuft dabei in der Regel wie folgt ab:

  • Begrüßung: Die begrüßende Person, in der Regel eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreisvorstandes, stellt sich selbst mit Namen und Funktion vor und begrüßt die Mitglieder, die Gäste und die Presse.
    Zu diesem Zeitpunkt muss die Beschlussfähigkeit der Versammlung nach Augenschein festgestellt werden, oder eine vertrauenswürdige Person (Schatzmeister_in oder jemand, der/die den Einlass macht) gibt einen Zwischenstand über die Teilnehmer_innenzahl. Denn als nächstes sind schon einige Beschlüsse zu fassen, ohne dass die Mandatsprüfung stattgefunden hat.
  • Wahl der Tagungsleitung: Am besten macht der Kreisvorstand dazu einen Personalvorschlag. Zwei bis drei Personen reichen in der Regel. Über den Vorschlag wird offen abgestimmt, sofern dem keine wahlberechtige Versammlungsteilnehmerin und kein wahlberechtigter Versammlungsteilnehmer widersprechen. Notwendig ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, es sei denn die Versammlung hat zuvor ein anderes Quorum beschlossen.
  • Festlegung der Geschäftsordnung: Die Geschäftsordnung ist fristgemäß als Antrag an den Kreisparteitag einzureichen. Der Kreisvorstand ist dafür verantwortlich, dass eine solche Geschäftsordnung erarbeitet wird. (Eine Mustergeschäftsordnung findet.) Es wird zunächst gefragt, ob es Änderungsvorschläge gibt, diese werden dann offen und mit einfachen Mehrheiten abgestimmt. Nach Abstimmung über Änderungsanträge erfolgt die Gesamtabstimmung über die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen, enthält in der Regel aber einen Passus, dass sie nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.
  • Festlegung der Tagesordnung: Die Tagesordnung muss mit der Einladung zur Versammlung vorab verschickt werden, Änderungen oder Ergänzungen können jedoch auf Wunsch jederzeit noch beschlossen werden. Es wird offen abgestimmt, eine einfache Mehrheit reicht. Manchmal wird getrennt davon auch über einen Zeitplan der Versammlung abgestimmt. Auf jeden Fall sollte die Tagungsleitung an dieser Stelle etwas über den Endzeitpunkt der Versammlung sagen.
  • Beschlüsse über Abweichungen von der Wahlordnung (nur bei Bedarf): Die Partei hat eine Wahlordnung, die für alle Wahlen der Partei gilt. Diese Wahlordnung lässt an einigen wenigen Punkten Ergänzungen und Abweichungen zu. Dafür sind entsprechende Beschlüsse der Versammlung nötig. Diese Beschlüsse sind entweder bei Beginn der Versammlung oder zu Beginn des Tagesordnungspunktes Wahlen zu fassen. Sie sind im Protokoll zu dokumentieren.
  • Wahl einer Mandatsprüfungskommission: Die Mandatsprüfungskommission stellt die Abstimmungsberechtigung der Delegierten beziehungsweise Mitglieder und Gastmitglieder fest. In der Regel reichen zwei bis drei Personen. Diese müssen nicht zwingend Delegierte sein. Die Mandatsprüfungskommission muss gleich nach ihrer Wahl aktiv werden und die Teilnehmendenliste prüfen. Sie kann auch selbst die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen.
  • Wahl einer Wahlkommission (bei Bedarf): Wenn Wahlen auf der Tagesordnung des Parteitags stehen, ist eine Wahlkommission zu wählen, die die Wahlen in der Versammlung durchführt. Es empfiehlt sich, dass der Wahlkommission mindestens drei Personen angehören. Sie muss nicht zwingend aus Delegierten bestehen und kann nach entsprechendem Beschluss der Versammlung identisch mit der Mandatsprüfungskommission sein Wichtig ist, dass die Mitglieder der Wahlkommission nicht selbst zur Wahl stehen und die Wahlkommission ein Wahlprotokoll erstellt und unterzeichnet.
  • Wahl einer Antragskommission (bei Bedarf): Wenn auf dem Parteitag umfangreiche Anträge zu beraten sind, sollte der Parteitag auch eine Antragskommission wählen, die Anträge und Änderungsanträge für die Beratung vorbereitet und in Absprache mit den Antragstellerinnen und Antragstellern gegebenenfalls Einarbeitungsvorschläge macht. Die Kommission sollte, je nach Umfang der anstehenden Antragsberatung mindestens aus drei Personen bestehen. Auch sie müssen nicht zwingend Delegierte sein.
  • Beschluss über die Rechte von Gastmitgliedern: Laut § 5 der Bundessatzung können Gastmitglieder Mitgliederrechte wahrnehmen, wie zum Beispiel Abstimmen über eine inhaltliche Positionierung. Das Stimmrecht kann ihnen für die Dauer einer Versammlung übertragen werden, hierüber müssen die anwesenden Mitglieder in offener Abstimmung entscheiden. Einem Gastmitglied darf nach der Bundessatzung § 5 aber kein aktives und passives Wahlrecht für Parteifunktionen (zum Beispiel für den Kreisvorstand) gegeben werden. Ausnahmen gelten hier nur für Delegierte des Jugendverbandes. Ebenso haben Gastmitglieder kein Stimmrecht bei Satzungsangelegenheiten und Finanzfragen. Die Gastmitglieder müssen namentlich benannt werden. Entsprechende Beschlüsse sind im Protokoll festzuhalten.

3.6.1.3 Inhaltlicher Schwerpunkt, Berichte und Aussprachen

Jeder Parteitag sollte einen politischen Schwerpunkt haben, zu dem es ein oder mehrere Einstiegsreferate gibt. Dieser Schwerpunkt kann allgemein gehalten sein (zum Beispiel Bericht des Vorstandes zur Entwicklung des Kreisverbandes im letzten Jahr und zu den Aufgaben in den kommenden Jahren) oder thematisch stärker eingeschränkt sein. Eine Aussprache kann sowohl die Form einer Generaldebatte (zum Beispiel zur aktuellen Lage oder dem Bericht des Vorstandes) annehmen oder aber zu einzelnen thematischen Schwerpunkten angesetzt werden. In größeren Versammlungen bittet die Tagungsleitung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um schriftliche Wortmeldungen, so dass niemand übersehen wird und alle namentlich angesprochen werden können. Gemäß § 10 Abs. 2 unserer Bundessatzung sprechen Frauen und Männer abwechselnd, unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen. Es sind zwei Redelisten zu führen, eine für Männer, eine für Frauen, die nach dem Reißverschlussprinzip zur Bestimmung der Rednerinnen und Redner angewendet werden.

Die Tagungsleitung sollte – wenn nicht bereits in der Geschäftsordnung festgelegt – für jede Aussprache eine Redezeitbegrenzung vorschlagen und abstimmen lassen. Gegebenenfalls muss im Rahmen der Geschäftsordnung über den Wunsch nach Verlängerung der Redezeit oder über das Rederecht von Gästen einzeln abgestimmt werden.

3.6.1.4 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit des Kreisparteitages sind in der Regel in der jeweiligen Satzung oder in der Geschäftsordnung geregelt. Die Beschlussfähigkeit wird nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission festgestellt. Da die Kommission jedoch häufig zum Zeitpunkt der Konstituierung noch nicht mit der Prüfung fertig ist, können der Bericht und die Feststellung der Beschlussfähigkeit auch später, zum Beispiel nach der allgemeinen Aussprache, erfolgen. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit muss in jedem Fall spätestens vor Beginn der Abstimmung über inhaltliche Anträge und vor Beginn etwaiger Wahlen festgestellt worden sein. Dies ist ebenfalls im Protokoll festzuhalten.

3.6.1.5 Antragsberatung und Beschlussfassung

Bevor eine Beschlussfassung stattfinden kann, muss die Beschlussfähigkeit gemäß dem Bericht der Mandatsprüfungskommission festgestellt werden. Dies ist im Protokoll festzuhalten.

In der Antragsberatung werden Änderungsanträge zum vorliegenden Dokument aufgerufen, diskutiert und dann abgestimmt. Das genaue Verfahren regelt die Geschäftsordnung. Durch das Verfahren leitet auf dieser Grundlage die Antragskommission.

Bei der Abstimmung über Änderungsanträge wird nach den Stimmen für den Änderungsantrag, den Stimmen gegen den Änderungsantrag und dann nach Enthaltungen gefragt. Danach stellt die Tagungsleitung das Abstimmungsergebnis fest. Der Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Die Enthaltungen fallen dabei nicht ins Gewicht. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Erst wenn alle Änderungsanträge abgestimmt sind, wird das (gegebenenfalls geänderte) Gesamtdokument zur Schlussabstimmung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart oder durch die Satzung vorgeschrieben ist, gilt auch hier, dass der Beschluss mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen haben muss, um angenommen zu sein.

Für den Fall, dass nicht nur einfache Mehrheiten sondern absolute oder Zweidrittel-Mehrheiten gebraucht werden, sind diese in der Bundessatzung im Abschnitt 6, Paragraf 31, Punkte 2, 3 und 4 definiert.

3.6.1.6 Wahlen

Grundlagen aller Wahlen sind die jeweiligen Satzungsregelungen und die Wahlordnung, die für die gesamte Partei gilt.

Wahlen können gemäß Wahlordnung nur stattfinden, wenn sie mindestens  zehn Tage vor der Versammlung angekündigt wurden. Dabei ist auch zu benennen, welche Gremien gewählt werden sollen. Landes- oder Kreissatzung können Regelungen beinhalten, die eine längere Ankündigungsfrist festlegen.

Bevor Wahlen durchgeführt werden können, muss die Beschlussfähigkeit durch den Bericht der Mandatsprüfungskommission festgestellt worden sein.

Im Falle von Neuwahlen sind ein politischer Bericht des scheidenden Vorstandes und ein Finanzbericht vorzulegen. Ein solcher Rechenschaftsbericht ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, um danach einen neuen Vorstand wählen zu können. Wenn Neuwahlen anstehen, ist vorher auch der Bericht der Finanzrevisionskommission zu halten. Anschließend beschließt die Versammlung über die Entlastung des bisherigen Vorstandes auf Grundlage des Revisionsberichtes.

Für den eigentlichen Ablauf der Wahlen ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Tagungsleitung und Wahlkommission wichtig. Die Tagungsleitung leitet, sofern nicht bereits in der Satzung festgelegt, die Beschlussfassung über die Größe und gegebenenfalls die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums ein, ruft die Kandidatinnen und Kandidaten auf, leitet die Abstimmung über das Schließen der Kandidierendenlisten und die Vorstellung und Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten. Den eigentlichen Wahlakt leitet die Wahlkommission.

Nach Beschluss über Größe und Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums erläutert die Tagungsleitung oder die Wahlkommission kurz, wie auf Grundlage dieser Beschlüsse das weitere Verfahren aussieht (zum Beispiel zur Sicherstellung der Mindestquotierung).

Anschließend hat die Tagungsleitung für alle Wahlgänge folgende Reihenfolge abzuarbeiten:

  • Entgegennahme der Kandidaturen für den jeweiligen Wahlgang: Zulässig sind nur schriftliche Kandidaturen und mündliche Vorschläge von stimmberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern. Über bereits schriftlich vorliegende Kandidaturen wird vorab von der Tagungsleitung informiert. Alle vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen explizit ihre Zustimmung zu einer Kandidatur erklären. Wenn sie nicht persönlich anwesend sind, muss ihre Kandidatur schriftlich erklärt sein.
  • Abschluss der Kandidierendenliste für den jeweiligen Wahlgang: Die Tagungsleitung nennt laut und deutlich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und lässt dann die jeweilige Liste durch Beschluss der Versammlung abschließen.
  • Vorstellung und Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten: Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Über die Vorstellungszeit sowie den Umfang und das Verfahren der Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten hat die Versammlung vor Beginn der Wahlen, spätestens aber vor Beginn des Wahlgangs zu beschließen. Dabei ist zu beachten, dass gleiche Bedingungen (Vorstellungszeit, Ablauf Befragung) für alle Kandidatinnen und Kandidaten zu gleichen Ämtern oder Mandaten bestehen. Während der Vorstellung und Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten kann die Wahlkommission einheitliche Stimmzettel mit den Namen aller Bewerberinnen und Bewerber herstellen.
  • Stimmzettel: Wenn die Befragung aller Kandidatinnen und Kandidaten abgeschlossen ist, kann die eigentliche Wahl stattfinden. An dieser Stelle erklärt die Wahlkommission, welche
  • Stimmmöglichkeiten auf dem Stimmzettel bestehen (Ja, Nein, Enthaltung, gegebenenfalls mehrere Stimmen). Falls die Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt sind, kann schon mit der Zusammenstellung der Liste und der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den nächsten Wahlgang begonnen werden. Der Abschluss der Liste ist jedoch erst möglich, wenn keine der Kandidatinnen und Kandidaten für den noch laufenden Wahlgang auch für den folgenden Wahlgang kandidieren möchten. (Ein Muster für Stimmzettel findet ihr in der Anlage 8.3.)
  • Stimmabgabe: Nun erfolgt die Ausgabe der Stimmzettel an die stimmberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer durch die Wahlkommission, die diese anschließend auch wieder einsammelt. Wenn die Versammlung größer ist (ab 50), ist es vorteilhaft, wenn jede_r Teilnehmer_in einen Stimmzettel hat, auf dem die Teilnahme an einem Wahlgang abgekreuzt werden kann. Bei der Stimmabgabe ist darauf zu achten, dass die Stimmabgabe geheim erfolgt und pro stimmberechtigter Teilnehmerin oder stimmberechtigtem Teilnehmer nur eine Stimme abgegeben wird.
  • Auszählung und Verkündung des Wahlergebnisses: Nachdem sich die Wahlkommission versichert hat, dass alle stimmberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer ihren Stimmzettel abgeben konnten, verkündet sie das Schließen des Wahlgangs und beginnt mit der Auszählung der Stimmzettel. Die Auszählung erfolgt parteiöffentlich, aber so, dass die Wahlkommission die Auszählung an einem geeigneten Ort ungestört und unbeeinflusst vornehmen kann.

Weitere Details zur Durchführung von Wahlen finden sich in der Wahlordnung. Diese sollte zur Sicherheit vor jeder Wahlversammlung von Tagungsleitung und Wahlkommission noch einmal in Augenschein genommen werden.
 

3.6.1.7 Abschluss des Kreisparteitages

Auch wenn der Parteitag lange gedauert hat, sollte das nicht zu Lasten eines gemeinsamen Abschlusses der Versammlung gehen. Die Tagungsleitung sollte die Tagung dazu formal und mit freundlichen Worten (Verabschiedung, Dank an alle Beteiligten, Hinweise zum Hinterlassen des Tagungsraumes und so weiter) beenden. Wenn sich ein geselliger Teil anschließt, kann das für das Gemeinschaftsgefühl förderlich sein.

3.6.2 Der Kreisvorstand

Der politische Rahmen der Kreisvorstandsarbeit ist gegeben durch:

  • das Erfurter Programm,
  • die Präambel der Bundessatzung,
  • die Europa-, Bundestags- Landtags- und Kommunalwahlprogramme,
  • die Beschlüsse der Bundesparteitage, des Bundesausschusses, der Organe der Landespartei und der Mitgliederversammlungen,
  • die eigenen Beschlüsse des Vorstandes.

Es lohnt sich, im Kreisvorstand auch hin und wieder gemeinsam ins Erfurter Programm zu schauen oder sich das letzte Kommunal-, Landtags,- Bundestagswahlprogramm vorzunehmen. Gerade wenn neue Mitglieder in den Vorstand einsteigen, können auch Erfahrene ihre Kenntnisse auffrischen.

Der Satzungsrahmen oder rechtliche Rahmen der Kreisvorstandesarbeit ist gegeben durch

Grundsätzlich lohnt es sich auch, einen Blick in den Art. 21 im Grundgesetz sowie in das Gesetz über die politischen Parteien (PartG) zu werfen. In den Satzungen und Ordnungen der LINKEN sind wichtige Regelungen für die praktische Arbeit zu finden, die darum nicht immer wieder neu ausgehandelt werden müssen. Aber: politische Arbeit besteht nicht aus dem Zitieren der Satzung oder der Geschäftsordnung.

In der LINKEN sind Kreisverbände (laut §13, §24 Bundessatzung) zuständig und verantwortlich für:

  • alle politischen und organisatorischen Aufgaben ihres Bereiches,
  • für Finanzen, als kleinste Einheit mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung (aber keine Dauerschuldverhältnisse) sowie Bindung an Bundesfinanzordnung,
  • die Bildung von Ortsverbänden (nicht aber die Basisgruppen oder Basisorganisationen, diese können von den Mitgliedern frei gebildet werden!),
  • für die Entgegennahme der Eintritte und Austritte sowie für die Streichungsverfahren,,
  • für die Einbindung der neuen Mitglieder in die politische Arbeit, aber auch für den Einspruch gegen Eintritte (§2 und §3 Bundessatzung),
  • für die Einreichung von Wahlvorschlägen für Kommunalwahlen, wozu laut Bundessatzung § 34 (3) ausschließlich die zuständigen Kreisvorstände befugt sind.

Dies könnte man auch als die Pflichtaufgaben beschreiben. Weitere Aufgaben können in der Landes- oder Kreissatzung vorgegeben sein.

Jeder Kreisverband muss einen Kreisvorstand wählen. Zwischen den Kreisparteitagen ist der Kreisvorstand das höchste beschlussfassende Organ in einem Kreisverband, wobei Beschlüsse des Kreisparteitages für den Kreisvorstand bindend sind.

Die Größe eines jeden Kreisvorstandes wird vom Kreisparteitag festgelegt, sofern dies nicht in der Kreissatzung anders geregelt ist. Die Größe des Kreisvorstandes sollte so gewählt werden, dass der Kreisvorstand nicht zu groß und damit handlungsunfähig wird, aber auch nicht zu klein ist, so dass die anfallenden Aufgaben erledigt und auf ausreichend Schultern verteilt werden können. Eine ungerade Zahl von Mitgliedern ist vorteilhaft. Je nach Größe und Aktivitätsgrad des Kreisverbandes empfiehlt sich eine Anzahl zwischen fünf und dreizehn Vorstandsmitgliedern.

Zu den zentralen Aufgaben des Kreisvorstands gehören die Organisation des Parteilebens, die Öffentlichkeitsarbeit und Beiträge zur politischen Willensbildung vor Ort. Wichtig dabei sind kommunalpolitische Entscheidungen und Positionierungen, Beratungen mit den parlamentarischen Vertreterinnen und Vertretern, der Kontakt zu außerparlamentarischen Bündnispartnern sowie Entscheidungen über die eigene öffentliche Präsentation. Die Vertretung der Interessen des Kreisverbandes gegenüber der Landes- und Bundesebene sowie die Mitgliederbetreuung und Parteientwicklung sind ebenfalls wichtige Aufgaben, die ein Kreisvorstand koordinieren muss.

Zu Beginn der Wahlperiode eines Vorstandes sollten ein Arbeitsprogramm und Verantwortlichkeiten für die eigene Amtszeit möglichst klar benannt werden. Beispielsweise sind die Vorbereitung und Durchführung von Kreisparteitagen, Mitgliederversammlungen sowie Aufstellungsversammlungen zentrale Aufgaben des Vorstandes. Um die anstehenden Projekte und Aufgaben des Kreisvorstandes zu diskutieren und zu beschließen, bietet sich eine Klausurtagung an, über dessen Ergebnisse anschließend informiert wird.

Darüber hinaus ist eine langfristige Arbeitsplanung ebenso bedeutend wie ein regelmäßiger Sitzungsturnus. Die Tagesordnung der Vorstandssitzung sollte bereits im Vorfeld bekannt sein, Einladungen sollten möglichst rechtzeitig verschickt werden.

Gemäß § 28 der Bundessatzung gilt für DIE LINKE: Die Beratungen aller Organe der Partei sind grundsätzlich parteiöffentlich. Das gilt auch für Kreisvorstandssitzungen. Ausnahmen kann der Kreisvorstand in begründeten Fällen beschließen. Die Öffentlichkeit muss ausgeschlossen werden, wenn Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, dies erfordern.

Da für DIE LINKE Transparenz wichtig ist, ist zu überlegen, wie die Mitglieder über Beschlüsse des Kreisvorstandes informiert werden können. Geeignete Formen sind dafür ein entsprechender Bereich auf der Webseite des Kreisverbandes, ein E-Mail-Newsletter oder eine schriftliche Kurzinformation an die Mitglieder des Kreisverbandes.

Die öffentliche Wahrnehmung unserer Arbeit ist von großer Bedeutung. Deshalb ist bei jedem Thema zu überlegen, wie die eigene Position auch über die Partei hinaus in die Öffentlichkeit transportiert werden kann. Hier sollte je nach Lage und Thema überlegt werden, welche die geeignetste Form ist. Klassische Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen, Veröffentlichungen auf der eigenen Webseite oder Flugblätter und Zeitungen, aber auch andere Formen kreativer Öffentlichkeitsarbeit, sind deshalb immer vom Vorstand mit zu bedenken. Hinweise zur Öffentlichkeits-, Presse- und Online-Arbeit findet ihr in den entsprechenden Kapiteln des Roten Ordners.

Auch als Vorstandsmitglied sollen Parteiarbeit und Politik natürlich nicht nur lästige Arbeiten bedeuten, sondern auch Spaß machen. Deshalb ist es gut, wenn die Aufgaben innerhalb des Vorstands auf mehrere Schultern verteilt und alle Vorstandsmitglieder ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend eingebunden werden können. Eine klare Aufgabenteilung (sowohl thematisch als auch organisatorisch) innerhalb des Kreisvorstandes ermöglicht alle Vorstandsmitglieder in die Arbeit einzubinden und zu gewährleisten, dass alle anfallenden Aufgaben erledigt werden können. Dabei gibt es im Kreisvorstand zwingend vorgeschriebene Funktionen, wie beispielsweise der oder die Kreisvorsitzende bzw. die Kreisvorsitzenden (manchmal auch Kreissprecherin oder Kreissprecher genannt), die Kreisschatzmeisterin oder der Kreisschatzmeister. Je nach Größe des Kreisverbandes gibt es aber auch viele weitere Funktionen, für die im Idealfall eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher oder auch mehrere Verantwortliche im Kreisvorstand benannt werden können.

Aufgaben des Kreisvorstandes:

  • Meinungsbildung in der Gesellschaft durch Bürgerdialog und Öffentlichkeitsarbeit sowie politische Kampagnen und Bündnisarbeit, dies geschieht in enger Verzahnung mit den Fraktionen,
  • Meinungsbildung in der Partei durch Grundsatz- und Strategiearbeit
  • politische Bildung (Mitglieder und Umfeld),
  • Wahlkampforganisation,
  • Mitgliedergewinnung und -beteiligung, Sympathisant*innen-Arbeit, Strukturaufbau und Organisation des Parteilebens sowie die Funktionsbildung (Vorstandsmitglieder),
  • Finanzen, Beitragskontrolle, Buchführung, Datenpflege,
  • technische Dienste und Büro (auch Dokumentation, Archiv, Technikverwaltung).
  • Absicherung der satzungsmäßigen Aufgaben (Arbeit der Organe und Kommissionen, Beteiligung der Zusammenschlüsse, Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion, etc.)

 

3.6.2.1 Funktionen im Kreisvorstand

Wie beschrieben besteht ein Kreisvorstand zwingend aus mindestens drei Mitgliedern, mindestens zu 50% soll er durch Frauen besetzt sein. Wir empfehlen jedoch eine breitere Aufstellung, um die Arbeit auch organisiert zu bekommen.

  • ein/e Vorsitzende*r oder zwei Vorsitzende (oder Sprecher*innen),
  • ein/e oder mehrere stellvertretende Vorsitzende (oder Sprecher*innen),
  • ein/e Schatzmeister*in,
  • ein/e Geschäftsführer*in oder Organisationsbeauftragte*r, der oder die auch für die Parteientwicklung (Mitgliederentwicklung und die Organisierung) und die Mitgliederversammlungen zuständig ist,
  • weitere Vorstandsmitglieder, mit denen konkrete Zuständigkeiten verabredet werden. z.B. Politische Bildung der Mitglieder aber auch des Vorstandes, organisierende Arbeit und Kampagnen, Kommunikation, Pflege der Internetseite und von Socialmedia, etc.

 

Erfahrungsgemäß werden Gremien mit mehr als zehn bis zwölf Personen nicht arbeitsfähiger, denn es wird schwieriger, sich untereinander abzustimmen und der/die Einzelne nimmt zu wenig Verantwortung für das Ganze wahr.

Aus den Aufgaben und dem Selbstverständnis ergeben sich Zuständigkeitsgebiete in einem Vorstand, die bei der Konstituierung verabredet werden sollten, wobei manche auch in Teams/Arbeitsgruppen bearbeitet werden können:

 

  • wer spricht in den Medien?
  • wer organisiert die Wahlkämpfe?
  • wer organisiert die Öffentlichkeitsarbeit / Kampagnen?
  • wer hält Kontakt zu den nachgeordneten Gliederungen oder Gruppen und zur nächsthöheren Gliederungsebene?
  • wer hält Kontakt zur eigenen Fraktion/zu eigenen Fraktionen bzw. zu den Amts- und Mandatsträger*innen?
  • wer hält Kontakt zum Jugendverband, zu den Gewerkschaften, Sozialverbänden, Arbeitslosenverbänden, Umweltorganisationen, Migrant*innenverbänden, Kirchen, zu wichtigen Vereinen/Verbänden der Region und zu weiteren Bündnispartner*innen?
  • wer kümmert sich um das Parteileben (Parteitage, Mitgliederversammlungen, Aktiven-Treffen, Stammtische, Feste)?
  • Wer kümmert sich um die neuen (und vorhandenen) Mitglieder und die Sympathisant*innen (Linksaktiv)?
  • wer kümmert sich um die politische Bildung?
  • wer kümmert sich um Personalfragen (Kandidat*innen-Gewinnung, Hauptamtliche, Betriebsrat)?
  • wer führt Protokoll und sorgt für Beschlusskontrolle?

3.7.1 Kreisfinanzrevisionskommission

Finanzrevisionskommissionen prüfen die Finanztätigkeit der jeweiligen Vorstände (und gegebenenfalls ihrer Geschäftsstellen). Eine Finanzrevisionskommission ist nicht nur auf der Bundes- und Landesebene zu wählen, sondern gemäß § 27 der Bundessatzung auch auf Ebene des Kreisverbandes.

Die Kreisfinanzrevisionskommission muss mindestens zwei Personen umfassen. Mitglieder von Vorständen, des Bundesausschusses oder ähnlicher Parteiausschüsse in Landes- und Kreisverbänden, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger derselben Ebene wie die entsprechende Kommission, Angestellte der Partei oder von mit ihr verbundenen Unternehmen bzw. Institutionen sowie Mitglieder, die auf andere Weise regelmäßige Einkünfte von der Partei beziehen, dürfen nicht Mitglieder der Finanzrevisionskommissionen sein.

Die Kreisfinanzrevisionskommission prüft den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Kreisvorstandes an den Kreisparteitag sowie die Einhaltung und Richtigkeit der entsprechend der Finanzordnung jährlich von den gewählten Vorständen vorzunehmenden Rechenschaftslegungen über die Einnahmen und Ausgaben und das Vermögen der Partei. Entsprechend muss sie mindestens einmal jährlich eine entsprechende Prüfung vornehmen. Vor der Entlastung des Vorstandes muss die Kommission dem Kreisparteitag einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage der Versammlung die Entlastung oder auch Nichtentlastung möglich ist.

Details zu Aufgaben und Arbeitsweisen finden sich in der Ordnung für die Tätigkeit der Finanzrevisionskommissionen

3.7.2 Schlichtungskommission

Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten in der Partei und Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Satzungen und Ordnungen der Partei gibt es Landesschiedskommissionen und die Bundesschiedskommission. Näheres zu ihrer Arbeit regelt die Bundesschiedsordnung (siehe Kapitel 6.3.1 und Anlage). In den Landesverbänden sollen für Kreisverbände zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten ständige Schlichtungskommissionen gebildet werden. Eine solche Schlichtungskommission wird auf Vorschlag eines oder mehrerer Kreisverbände durch den Landesverband gebildet. Im Rahmen einer Schlichtung soll versucht werden, die jeweilige Streitigkeit gütlich, das heißt im Einvernehmen mit den Beteiligten beizulegen. Während der Dauer dieser Schlichtung ruht ein mögliches Schiedsverfahren in der gleichen Sache.

Bindende Entscheidungen über Streitigkeiten in der Partei treffen Landes- und Bundesschiedskommissionen auf Antrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens. Die Tätigkeit der Schiedskommissionen und der Ablauf von Schiedsverfahren sind in der Bundesschiedsordnung geregelt.

Mitglieder aus dem Landesvorstand/Parteivorstand im Kreisverband: Sofern Mitglieder des Kreisverbandes Mitglied des Landesvorstandes beziehungsweise auf Bundesebene des Parteivorstandes sind, ist es in der Regel sinnvoll, dass deren Arbeit mit der Arbeit des Kreisvorstandes vernetzt wird. So kann im besten Fall erreicht werden, dass sowohl der Informationsfluss von den anderen Ebenen in die Kreisebene garantiert ist als auch, dass die Interessen und Einschätzungen des Kreisverbandes auf Landes- bzw. Bundesebene einfließen. Praktisch bietet sich dazu an, dass die jeweiligen Genossinnen und Genossen automatisch als Gäste zu den Kreisvorstandssitzungen eingeladen werden und in regelmäßigen Abständen auf Vorstandssitzungen sowie auf Kreisparteitagen von ihrer Arbeit berichten.

Mandatsträgerinnen und Mandatsträger: Unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Europa-, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter) vertreten die Partei im Parlament und werden dadurch in der Öffentlichkeit häufig als die Vertreterinnen und Vertreter der Partei wahrgenommen. Sie haben in der Regel bessere Chancen in die Presse zu kommen als andere Mitglieder der Partei. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie sich mit dem Vorstand absprechen und gemeinsam „an einem Strang“ ziehen. Ein inhaltlich, strategisch und taktisch abgesprochenes gemeinsames Vorgehen wird den Kreisverband stärken.

Je nach Größe des Kreisverbandes ist der Kreisverband sinnvollerweise in Ortsverbände, Basisorganisationen und/oder Stadtteilgruppen untergliedert. Damit wird eine größere Nähe zu den Mitgliedern geschaffen und man bekommt leichter mit, was die Wählerinnen und Wähler in den einzelnen Stadtgebieten, Ortschaften und Gemeinden bewegt. Hinzu kommen im besten Fall Arbeitsgruppen, die sich kontinuierlich mit einem bestimmten Thema beschäftigen.

3.9.1 Ortsverband, Basisorganisation, Stadtteil- und Betriebsgruppe der LINKEN

Ortsverbände, Basisorganisationen oder Stadtteilgruppen sind die unterste Ebene der Partei und bilden damit die Basis und den Ort, an dem sich DIE LINKE organisiert, und sind unser schlagendes Herz. Oft sind die Ortsverbände auch eine Gliederungsebene zwischen Kreisverband und Basisorganisation. Durch kleinere Strukturen haben Mitglieder, aber auch Sympathisantinnen und Sympathisanten die Möglichkeit, sich in ihrem direkten Umfeld politisch zu engagieren. Auch Betriebsgruppen der LINKEN sind möglich und sinnvoll. Wie es im Einzelnen organisiert wird, muss jeder Ortsverband, jede Basisorganisation oder jede Stadtteilgruppe auf Grundlage der Mitgliederzahl und der Aktiven vor Ort selbst entscheiden. Für eine Verankerung vor Ort ist es gut, den Kontakt zu den örtlichen Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen aufzubauen und zu pflegen, um bei ganz konkreten Anliegen gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu handeln. Der enge Kontakt zu den Mitgliedern ist durch kleinere Strukturen oft persönlicher und die Beteiligung in offenen Aktiven-Treffen ist leichter. Gerade für Aktionen, Demos und Wahlkämpfe ist dieser lokale Zusammenhalt wichtig. Es ist in jedem Fall ratsam, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in jedem Stadtteil oder in jeder Gemeinde auszuwählen, die in engem Kontakt mit den Menschen außerhalb der Partei und mit den Mitgliedern stehen.

Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Untergruppen im Kreisverband sollten sich in regelmäßigen Abständen treffen und ihre Arbeit koordinieren. Es wäre sinnvoll, wenn dann auch der Kreisvorstand anwesend ist. Solche Treffen sind optional, bieten aber die Möglichkeit, die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger innerhalb des Kreisverbandes näher zusammenzubringen, ein gemeinsames Auftreten nach außen zu gewährleisten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtige Impulse für die Arbeit in der eigenen Gliederung zu geben. Solche Treffen können mit allen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der Gliederungen, nur mit den Ortsverbandsvorsitzenden und dem Kreisvorstand oder auch mit allen Mitgliedern stattfinden. Es sollte nur klar sein, dass sie in den ersten beiden Fällen eher als Arbeitstreffen und im letzten Fall besser als allgemeine Diskussion oder Veranstaltung konzipiert sein sollten.

3.9.2 Thematische Arbeitsgruppen

In jedem Kreisverband können sich thematische Arbeitsgruppen gründen. Sie können sich sowohl an den Themen von Landes- oder auch Bundesarbeitsgemeinschaften orientieren oder ein eigenes Thema wählen. Ihre Arbeit kann langfristig und unterstützend für den Kreisverband und die Kreisfraktion angelegt sein oder sich kurzfristig zu einem bestimmten Arbeitsauftrag zusammensetzen. Ein solcher Arbeitskreis sollte zu den lokalen Organisationen, die ebenfalls in dem Themenbereich tätig sind, Kontakt aufnehmen und sowohl inhaltlich mit ihnen zusammenarbeiten als auch gegebenenfalls gemeinsame Aktionen planen und durchführen; dafür sollte er allerdings das Okay des Vorstandes haben. Feste Strukturen mit einer Sprecherin oder einem Sprecher sind insbesondere für thematische arbeitende Gruppen, zu empfehlen, gerade wenn es entsprechende Strukturen auch auf Landes- und Bundesebene gibt.

3.9.3 Jugend- und Studierendenverband

Linksjugend ['solid] der Jugendverband der Partei DIE LINKE. Er ist allerdings eine eigenständige Organisation mit eigenen Themen und Aktionsfeldern und keine Gliederung der Partei. Im Jugendverband werden junge Menschen mit ihren Ideen und Problemen angesprochen. Teil der Linksjugend ['solid] ist der Studierendenverband DIE LINKE.SDS.

Parteimitglieder bis 35 Jahren sind automatisch auch Mitglieder in der linksjugend ['solid] beziehungsweise im Studierendenverband DIE LINKE.SDS. Junge Menschen können sich aber auch im Jugend- oder Studierendenverband organisieren ohne Mitglieder der Partei zu sein.

Sofern es vor Ort Gliederungen des Jugend- oder Studierendenverbandes gibt, ist ein enger Austausch und eine gute Zusammenarbeit vor Ort anzustreben. Wo es noch keine entsprechende Gruppe von linksjugend ['solid] und – an Hochschulstandorten – von DIE LINKE.SDS gibt, kann der Kreisvorstand versuchen, gemeinsam mit dem Landesvorstand des Jugendverbandes bzw. dem Landes- oder Bundesvorstand des Studierendenverbandes vor Ort eine Gruppe ins Leben zu rufen. Die Kontakte zu den jeweiligen Vorständen finden sich unter http://www.linksjugend-solid.de beziehungsweise http://www.linke-sds.org/ .

Eine Geschäftsstelle sollte ein Zentrum der inneren Parteiorganisation und gleichzeitig eine Kontaktstelle für die Öffentlichkeit sein. Hier wird der Mitgliederbestand im Kreis registriert und verwaltet, der Kontakt zu den Mitgliedern gepflegt, die Verbindung zu den verschiedenen Gliederungen des Kreisverbands und der Partei gehalten und wenn es räumlich möglich ist, werden hier auch Veranstaltungen, Besprechungen oder Aktionen geplant, durchgeführt und nachbereitet. Die Lage des Büros ist hierfür entscheidend. Ein Standort, der zwar teuer, aber dafür in einem bewegten Stadtteil oder belebten Ort mit linkem Klientel liegt, ist eine lohnenswerte Investition. Das Büro sollte einen Tagungsraum haben und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein. Ein barrierefreier Zugang ist ebenfalls zu ermöglichen. Das Büro kann auch mit MdLs, MdBs oder der Ratsfraktionen geteilt werden. Dabei ist allerdings wichtig, dass die Aufteilung vertraglich klar geregelt ist: Die Büros der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger müssen getrennt und abschließbar sein, die Telekommunikationsgeräte unter den Mietpartnern gesondert eingerichtet und alle Kosten separat aufgeführt werden. In der Regel unterschreibt der Landesvorstand den Vertrag, außer es liegt eine explizite Genehmigung für eine_n Kreisverantwortlichen vor. Das muss unbedingt mit dem/der Landesschatzmeister*in abgesprochen werden.

Eine Geschäftsstelle sollte einladend wirken. Helle, modern eingerichtete Büros wirken attraktiver als unaufgeräumte, verdreckte und dunkle, verrauchte Räume. Eine Art Besucherbereich, in dem unter anderem verschiedene Materialien der LINKEN übersichtlich angeordnet präsentiert werden, ist ebenfalls wünschenswert. Unbedingt notwendig ist ein Bürobereich mit einer entsprechenden Ausstattung (PC, Kopierer, Drucker und so weiter) für die innere Parteiorganisation. Da in diesem Bereich auch die Mitgliederverwaltung stattfindet und Protokolle oder Wahlunterlagen aufbewahrt werden, muss auf eine entsprechende Datensicherung geachtet werden. Wenn es finanziell machbar ist, sollte auch ein Konferenzzimmer beziehungsweise ein Besprechungsraum in der Geschäftsstelle vorhanden sein, indem zumindest der Kreisvorstand und andere Arbeitsgremien Sitzungen abhalten können. Mehrkosten für größere Büros können durchaus durch das Wegfallen von kurzfristigen Mietkosten für Besprechungsräume außerhalb der Geschäftsstelle kompensiert werden.

Eine offizielle Eröffnungsfeier, bei der auch die Presse, Anwohnerinnen und Anwohner eingeladen werden, ist ein guter Auftakt einer erfolgreichen Verankerung der Partei vor Ort. Die Geschäftsstelle sollte zumindest an Werktagen regelmäßig zugänglich sein, die Öffnungszeiten sollten sowohl auf der Homepage als auch am Eingang veröffentlicht werden.

Um in einem Kreis oder in einer Stadt verankert zu sein, ist eine gute Vernetzung mit den örtlichen Akteur*innen unabdingbar. Wer etwas verändern möchte, braucht Bündnispartnerinnen und Bündnispartner außerhalb der eigenen Partei. Hierfür ist es notwendig, dass die verschiedenen Akteur*innen in einer Stadt bekannt und der Austausch mit ihnen gepflegt wird. Dies zahlt sich in der Regel aus, sowohl bei konkreten Vorhaben als auch bei der öffentlichen Wahrnehmung der eigenen Aktivitäten. Viele lokale Akteur*innen sind auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die nach positiver Erfahrung mit der Partei darüber möglicherweise auch in ihrem Umfeld berichten.

Zu den wichtigen Bündnispartnerinnen und Bündnispartner für die politische Arbeit der LINKEN gehören Gewerkschaften, Betriebsräte und Vertrauensleute, Vereine, NGOs, Verbände, Bürgerinitiativen, außerparlamentarische Bewegungen und Bündnisse, migrantische Organisationen, progressive Gemeinden und Moscheen, Kirchen und Antifa-/Antiragruppen, punktuell auch andere Parteien. Welche Gruppen vor Ort aktiv sind und als Bündnispartner für DIE LINKE in Frage kommen, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist sinnvoll, sich entsprechend den Themenfeldern in den Vereinsstrukturen auszukennen. So sollte beispielsweise ein Kreisvorstandsmitglied, das für Kinder- und Jugendpolitik verantwortlich ist, die entsprechenden lokalen Vereine, Organisationen und Initiativen kennen und möglichst persönliche Kontakte dorthin aufbauen.

Genauso bei Bürgerinitiativen (Mieteninitiativen, Pflegebündnissen und Klimabündnissen wie FFF, etc.): Bei lokal für uns wichtigen Themen, zu denen es eine Bürgerinitiative o.ä. gibt, sollte es ein wichtiges Ziel sein, den Kontakt zu ihnen zu suchen und gemeinsam aktiv zu werden. Bürgerinitiativen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen und Bürger, um die eigenen Interessen zu vertreten und die Politik mitzubestimmen. Wenn einzelne Parteimitglieder sich in Initiativen engagieren, fördert das auch die lokale Verankerung der Partei. Einige Initiativen wollen allerdings eher parteiunabhängig arbeiten, das müssen wir respektieren. Wir sollten dennoch den Kontakt zu ihnen pflegen und ihnen jederzeit unsere Unterstützung anbieten. So können wir beispielsweise deren außerparlamentarische Initiativen mit parlamentarischen Anträgen in Bezirksvertretungen, Kreistagen, Stadt- oder Gemeinderäten begleiten. Wichtig ist hierbei aber, dass wir diese Anträge auch mit den Bürgerinitiativen absprechen. Manchmal ist es für Initiativen schwer, an wesentliche Informationen zu dem entsprechenden Sachverhalt zu kommen. Dies ist für eine Partei, die in einem Stadtrat vertreten ist, oft leichter: Einerseits kann es wichtig sein, hier Kontakte zu verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern des Bürgeramtes aufzubauen beziehungsweise mit ihnen in Verhandlung zu treten, andererseits können wir durch Anfragen im entsprechenden Ausschuss oder im Stadtrat an wichtige Informationen für die Initiativen kommen. Ein besonderes Feld sind dabei aber auch die migrantischen Organisationen, sie haben es in der Regel ungleich schwerer in der Zivilgesellschaft Anteil zu bekommen und profitieren ungleich mehr von der Zusammenarbeit mit der LINKEN.

Dennoch ist nicht jede Bürgerinitiative automatisch für uns ein Bündnispartner. Mehr und mehr tarnen sich auch Reichsbürger, Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker, rechtspopulistische Vereinigungen, Strukturen im Umfeld der AfD und Neonazis als Bürgerinitiativen, um mehr Menschen mit ihren rechten Ressentiments zu erreichen. Da sollten wir aufklären und den Widerstand organisieren. Letztlich  sind für die Zusammenarbeit immer die inhaltlichen Schnittmengen entscheidend.

Ähnliches gilt für die anderen Parteien: Auch, wenn sie in Zeiten von Wahlkämpfen letztendlich Konkurrentinnen sind, können sich bei bestimmten Themenfeldern durchaus Schnittmengen ergeben, und eine Zusammenarbeit wie zum Beispiel bei der Antifa- oder Antirapolitik kann durchaus sinnvoll sein.