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Parteistruktur

Der Aufbau und die einzelnen Strukturen unserer Partei sind in der Bundesatzung der Partei geregelt. Demnach hat unsere Partei zum einen auf Bundesebene verschiedene Organe und Gremien. Der Begriff der Organe entstammt dem Parteiengesetz und umfasst bei der LINKEN auf Bundesebene Parteitag, Parteivorstand und Bundesausschuss). Zum anderen gliedert sich die Partei in Landes- und Kreisverbände, die jeweils selbst wieder über eigene Satzungen verfügen, die regeln, wie genau die einzelnen Landes- und Kreisverbände aufgebaut sind und über welche Strukturen dies verfügen.  Im folgenden Kapitel möchten wir einen kurzen Überblick über die Organe und Gremien auf Bundesebene geben.

Der Bundesparteitag (in der Bundessatzung kurz „Parteitag genannt“) ist das höchste Organ unserer Partei. Er berät und beschließt über die grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen. Das heißt, er beschließt die politische Ausrichtung, die Grundsätze und das Programm für die gesamte Partei. Der Bundesparteitag wählt darüber hinaus den Parteivorstand und auch Bundesschiedskommission und Bundesfinanzrevisionskommission.

Da der Bundesparteitag das höchste Organ innerhalb der Partei ist, ist die Zusammensetzung natürlich besonders wichtig. Gemäß § 16 unserer Satzung gehören dem Bundesparteitag 500 Delegierte aus den Gliederungen an. Das heißt, dass jedem Landesverband entsprechend seiner Mitgliederzahl Delegierte zugesprochen werden. Die genaue Verteilung dieser Delegiertenmandate auf die Landesverbände wird in Form eines so genannten Delegiertenschlüssels  vom Parteivorstand alle zwei Jahre neu beschlossen. Die Landesverbände beschließen dann Delegiertenwahlkreise, die auch mehrere Kreisverbände umfassen können. In diesen Delegiertenwahlkreisen werden die Delegierten dann entweder von den jeweiligen Mitgliedern gewählt oder wiederum von Delegiertenversammlungen, zu denen die Mitglieder vor Ort Delegierte wählen. Hinzukommen bis zu 30 Delegierten des Jugendverbandes und bis zu 50 Delegierte der bundesweiten innerparteilichen Zusammenschlüsse, die dem Parteitag ebenfalls mit beschließender Stimme angehören sowie eine Reihe von Delegierten mit beratender, aber nicht beschließender Stimme. Über die demokratische Wahl ihrer jeweiligen Delegierten (oder indem sie selbst als Delegierte kandidieren) können Mitglieder also Einfluss auf die Zusammensetzung und die Entscheidungen des Bundesparteitages nehmen. Die Delegierten werden in der Regel auf die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt. Die delegierende Versammlung kann jedoch auch jederzeit die Neuwahl ihrer Delegierten beschließen.

Ein ordentlicher Bundesparteitag findet mindestens einmal im Jahr statt. In besonderen politischen Situationen kann auch ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. § 17 der Bundessatzung trifft nähere Regelungen zur Einberufung und Arbeitsweise von Bundesparteitagen. Dazu gehört, dass der Parteivorstand zur Vorbereitung des Bundesparteitages ein Tagungspräsidium, eine Mandatsprüfungskommission, eine Antragskommission und eine Wahlkommission benennt. Auch wenn der Parteivorstand im Vorfeld des Bundesparteitages diese Gremien benennt, muss der Parteitag bei seiner Konstituierung die Gremien formal wählen. Dabei steht es dem Bundesparteitag natürlich frei, weitere Genossinnen und Genossen für die jeweiligen Gremien zu benennen oder die vorgeschlagenen Personen abzulehnen. Die Aufgaben und Arbeitsweisen der Gremien sind in der Wahlordnung und der Geschäftsordnung, die für den jeweiligen Parteitag zu beschließen ist, geregelt. 

Der Parteivorstand ist das politische Führungsorgan der Partei. Er besteht aus 26 Mitgliedern, die vom Bundesparteitag gewählt werden. Der Parteivorstand repräsentiert die Partei nach außen, zum Beispiel durch Stellungnahmen zu aktuellen politischen Fragen. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Bundesparteitage, des Bundesausschusses und von Wahlen sowie vieles mehr. Über seine Tätigkeiten legt er beim Parteitag Rechenschaft ab.

Unter den Mitgliedern des Parteivorstandes sind auch die  zehn Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes. Ihm gehören unter anderem die beiden Parteivorsitzenden, ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter, der Bundesgeschäftsführer/die Bundesgeschäftsführerin und der Bundesschatzmeister/die Bundesschatzmeisterin an. Diese werden vom Bundesparteitag direkt gewählt. Die weiteren Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes werden aus der Mitte des Parteivorstandes gewählt. Der Geschäftsführende Parteivorstand bereitet die Sitzung des Parteivorstandes vor und erledigt die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben.

Der Bundesausschuss setzt sich aus 60 Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände, zwölf Vertreterinnen und Vertretern der bundesweiten Zusammenschlüsse, sechs Mitgliedern des Parteivorstandes und zwei Vertreterinnen und Vertretern des Jugendverbandes zusammen und tagt in der Regel viermal im Jahr. Der Bundesausschuss hat eine Kontroll-, Beratungs und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand. Unter anderem berät und beschließt der Bundesausschuss den Finanzplan (auf Vorschlag des Parteivorstandes), Kampagnen, die erhebliche finanzielle oder personelle Ressourcen binden, und wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der Europäischen Linken (EL).

Die Partei gliedert sich in 16 Landesverbände: https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/gliederungen-landesverbaende/. Die Landesverbände gliedern sich wiederum in Kreis- oder Bezirksverbände. Diese entsprechen in der Regel den kommunalen Strukturen. Wie viele Kreis- oder Bezirksverbände mit welchen regionalen Grenzen es in einem Bundesland gibt, kann nur der Landesverband entscheiden.

Alle Landesverbände haben eigene Landessatzungen, Landesvorstände, Landesschiedskommissionen und Revisionskommissionen, die durch Landesparteitage gewählt werden. In den meisten Landesverbänden gibt es neben dem Landesvorstand auch noch einen Landesrat oder Landesausschuss, das ist in der Satzung festgelegt.

In der Bundessatzung sind die Aufgaben der Landesverbände in Paragraf 12 festgelegt: https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/bundessatzung/ 

Es gibt in der Partei gewählte und berufene Kommissionen. Gewählte Kommissionen werden von Parteitagen gewählt. Es sind dies die

 

Darüber hinaus können Vorstände weitere Kommissionen oder Beratungsgremien berufen, die dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit Aspekte der Parteiarbeit vertiefend beraten. Die festen Gremien oder Kommissionen auf Bundesebene sind:

Innerparteiliche Zusammenschlüsse können durch Mitglieder unserer Partei frei gebildet werden. Sie sind keine Gliederungen der Partei und haben daher einen anderen Status als Landes- oder Kreisverbände. In innerparteilichen Zusammenschlüssen können, wie in der gesamten Partei, auch Personen mitarbeiten, die nicht Mitglied unserer Partei sind. Über die Übertragung von Mitgliedsrechten an diese Gastmitglieder und deren Umfang entscheiden die jeweiligen Gliederungen gemäß § 5 der Bundessatzung der Partei.

Zusammenschlüsse arbeiten entweder zu bestimmten Schwerpunktthemen oder verfolgen eine bestimmte politische Schwerpunktsetzung in der Partei. Sie geben sich selbstständig einen Namen, der ihr Thema und Wirken anzeigt. Häufig bezeichnen sich selbst auch als Arbeitsgemeinschaften (AG) oder als Bundesarbeitsgemeinschaften (BAG).

Wer einen Zusammenschluss gründet, muss das dem zuständigen Vorstand anzeigen. Zusammenschlüsse, die bundesweit wirken, die ihr Wirken dem Parteivorstand anzeigen und die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, werden offiziell als „bundesweite Zusammenschlüsse“ anerkannt. Diese Kriterien sind in der Bundessatzung in Paragraf 7 definiert: https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/bundessatzung/

Eine Übersicht über die derzeit auf Bundesebene tätigen Zusammenschlüsse gibt es hier: www.die-linke.de/partei/parteistruktur/zusammenschluesse/

Der Parteivorstand unterhält die Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Ihre Hauptaufgabe ist, die Beschlüsse des Bundesparteitages, des Bundesausschusses und des Parteivorstandes umzusetzen und als Dienstleisterin für die Organe, Gliederungen und weiteren Strukturen der Partei zu agieren. Einen Überblick über die Arbeitsbereiche und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bundesgeschäftsstelle findet ihr auf der Website der Bundespartei hier.