DIE LINKE beteiligt sich auf allen Ebenen an Wahlen, das ist in der Bundessatzung so festgelegt und entspricht auch den Vorgaben des Parteiengesetzes. Wahlergebnisse gelten als Maßstab für die Stärke und den Einfluss einer politischen Partei. In Wahlen entscheidet sich, ob wir Einfluss auf die Verwaltung nehmen können, wie viel politisches Gehör wir in den Medien finden, ob wir über die politische Grundrichtung mitentscheiden können oder ob wir die mehr oder weniger beachtete Stimme der Opposition sind. Es entscheidet sich auch, wie viele finanzielle staatliche Zuschüsse wir bekommen und wie hoch unsere Mandatsträgerbeiträge werden, wie viele Fraktionsbüros und –Mitarbeiter_innen die Verbreitung unserer politischen Inhalte unterstützen.
In jedem Wahlkampf geht es letztlich darum die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen, ihre Kreuzchen bei der LINKEN zu machen und mit ihnen gesellschaftliche Veränderungen durchzusetzen. Darum besteht die Kunst des Wahlkampfes darin, unser Programm und die Interessen der möglichen Wähler_innen in Übereinstimmung zu bringen. Dafür gibt es Regeln, Erfahrungen und Konzepte.
Wahlen sind immer ein Höhepunkt der politischen Aktivitäten der Gesellschaft. Nie ist das Interesse an Parteien größer, nie ist es einfacher, eigene Positionen darzustellen. Und zu keiner Zeit ist es weniger aufwändig, für die Mitgliedschaft in der LINKEN zu werben, Sympathisantinnen und Sympathisanten in die Arbeit einzubeziehen und dadurch als Kreisverband dauerhaft von einem guten Wahlkampf zu profitieren.
Unter Kommunalwahlen werden Wahlen zu unterschiedlichen parlamentarischen Vertretungen auf Orts-, Stadt- Kreis- oder Gebietsebene zusammengefasst. Für gewöhnlich finden sie in einem Bundesland im Rhythmus von vier, beziehungsweise fünf Jahren statt und folgen den Regelungen (Wahlgesetzten/Kommunalverfassungen) der jeweiligen Länder. Wahlen zu Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern beziehungsweise Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern finden häufig nicht zeitgleich statt, weil die Amtsdauer je nach Bundesland zwischen acht und zehn Jahren beträgt. Zudem sind diese Wahlen reine Personenwahlen. Gleiches gilt in vielen Bundesländern für Landrätinnen und Landräte. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wo von der Personenwahl abgewichen wird.
In der Regel wird als Kommunalwahl jedoch die Wahl zum Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, der (Stadt/Bezirks-) Verordnetenversammlung verstanden. Kommunalwahlen haben häufig eine geringe Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Statistisch ist dies für DIE LINKE kein Vorteil. Darauf gilt es bei der Planung ebenso zu achten, wie auf eine gute Organisation und strategisch taktische Herangehensweise.
Kommunalfraktionen sind für unsere Partei einer der wichtigsten Faktoren der parlamentarischen Arbeit. Keine andere parlamentarische Vertretung ist so direkt und unmittelbar mit den konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger konfrontiert. Deshalb ist klar, dass mitunter auch Kompromisse mit politisch sehr weit von unseren Positionen entfernten Parteien gefunden werden müssen. Eine Zusammenarbeit mit rechten Parteien kommt für DIE LINKE allerdings nicht in Frage – weder im Wahlkampf, noch im parlamentarischen Alltag. In den Parlamenten sollten wir vom maximalen Nutzen für unsere Wählerschaft ausgehen und dafür sorgen, dass erreichte Erfolge mit unserem Namen verknüpft werden.
Eine Übersicht über die Regelungen für die Aufstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Vertretungen können wir hier nicht anbieten, weil die Landesgesetze und Durchführungsverordnungen zu unterschiedlich sind. Eine gute Anlaufstelle für Informationen und Gesetzestexte sind unsere Landesgeschäftsstellen und die Internetangebote sowie Büros der jeweiligen Wahlämter, die es in jedem Kreis und jeder Gemeinde gibt.
Wie der Name schon sagt, finden Landtagswahlen (Abgeordnetenhaus- oder Bürgerschaftswahlen) immer auf Ebene der Bundesländer statt. In jedem Bundesland gibt es eigene Wahlgesetze und Verordnungen zur Durchführung, die erhebliche Unterschiede aufweisen.
Thematisch im Mittelpunkt stehen natürlich landespolitische Belange. Ein Schwerpunkt wird, wegen der Kultushoheit der Länder, immer der Bildungsbereich sein. Ähnlich wie bei Kommunalwahlen sind die Wahlbeteiligung und die Aufmerksamkeit bei Landtagswahlen in der Regel geringer als bei einer Bundestagswahl. Trotzdem sind auch Landtagswahlen für die LINKE von zentraler Bedeutung.
Wenn ihr für die jeweiligen Versammlungen zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten und Delegiertenwahlen zuständig seid, müsst ihr euch sorgfältig mit den Regelungen befassen. Fragen könnt ihr an die Bundesgeschäftsstelle oder die jeweiligen Landesgeschäftsstellen richten. Auch die Landeswahlleiterinnen und -wahlleiter sollten bei Unsicherheiten um Auskunft gebeten werden. Nichts ist unnötiger und peinlicher als eine Wahlversammlung, die wegen Formfehlern wiederholt werden muss.
Die in der Regel alle vier Jahre stattfindenden Bundestagswahlen bekommen in Deutschland die meiste Beachtung. Auch für DIE LINKE sind sie von zentraler Bedeutung. Zu Bundestagswahlen sind die mediale Aufmerksamkeit und die Wahlbeteiligung gemessen an anderen Wahlen am höchsten. Nicht im Bundestag vertretene Parteien haben kaum Chancen, mit ihren Positionen in die Öffentlichkeit zu kommen und werden in manchen Ländergesetzgebungen auch anders behandelt. Der Deutsche Bundestag ist das zentrale Gesetzgebungsorgan und je größer unsere Fraktion dort ist, desto größer ist auch unser parlamentarischer Einfluss. Die Vorbereitungen und der Wahlkampf erfordern viel Zeit und Kraft von allen Gliederungen der Partei. Alle müssen zusammenarbeiten, damit DIE LINKE ihre Positionen den Wählerinnen und Wählern darstellen kann.
Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament direkt gewählt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt. Es treten aus den Mitgliedsstaaten die jeweiligen nationalen Parteien zur Europawahl an. Zur Europawahl, anders als zur Landtags- oder Bundestagswahl, sind alle wahlberechtigt, die …
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft, die in Deutschland leben,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wohnen.
Die Wahlen finden nach dem jeweiligen Wahlrecht des Mitgliedsstaates statt.
Zur Europawahl kann eine Partei mit einer Bundesliste antreten, deren Kandidatinnen und Kandidaten auf einem Europaparteitag gewählt werden – so ist es in der LINKEN bislang üblich. Man kann aber auch mit Landeslisten zur Europawahl antreten, das entscheiden die Parteien selbst. DIE LINKE tritt mit einer Liste, die Kandidatinnen und Kandidaten aller Bundesländer umfasst, an.
Die Vorbereitungen und Verfahren sind im Wesentlichen deckungsgleich mit der Bundestagswahl. Zu beachten ist, dass keine Direktkandidatinnen und Direktkandidaten zu wählen sind und dass alle EU-Bürgerinnen und Bürger Wahlrecht in den Nominierungsversammlungen haben und selbst antreten können.
Die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen auf den unterschiedlichen Ebenen ist unterschiedlichen Regelungen unterworfen. Es gibt aber einige Grundsätze, die in jedem Fall gelten – etwa unsere Bundessatzung, die Wahlordnung und das Bundeswahlgesetz.
Abweichende Regelungen in den Ländern – und explizit auch bei Kommunalwahlen – an dieser Stelle zu behandeln, würde den Rahmen sprengen und der Übersichtlichkeit schaden. Aktuelle Fassungen der Gesetze und Durchführungsbestimmungen können bei den Landeswahlleiterinnen und -wahlleitern sowie in der Landes- oder Bundesgeschäftsstelle erfragt werden.
Eine Landesliste kann nur von Parteien eingereicht werden. Diese Liste bestimmt in der Regel die Reihenfolge, in der die Kandidatinnen und Kandidaten die Landtags- beziehungsweise die Bundestagssitze besetzen, die ihr zustehen. Scheidet eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, rückt die nächste Kandidatin oder der nächste Kandidat der Landesliste nach.
Die Landesliste wird in einer Landesvertreterinnen- und Landesvertreterversammlung geheim gewählt (auch Landesaufstellungsversammlung genannt). Die Landesaufstellungsversammlung ist in der Regel eine Delegiertenversammlung, zu der den Kreisverbänden je nach Mitgliederstärke Delegierte (dioe hier Vertreter_innen heißen) zugesprochen werden. Zusammenschlüsse und der Jugendverband haben hier keine Delegiertenmandate.
Zum anderen werden in den einzelnen Wahlkreisen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ebenfalls geheim gewählt. Zu beachten ist, dass Wahlberechtigte sowohl für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zur Landesaufstellungsversammlung als auch der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ihren Wohnort in eurem Wahlkreis haben müssen. Das heißt, Mitglieder, die in eurem Wahlkreis wohnhaft sind aber zum Beispiel im Nachbarkreisverband aktiv sind, müssen zu diesen Wahlen eingeladen werden. Andersherum sind Mitglieder, die in eurem Kreisverband aktiv sind aber ihren Wohnsitz in einem Nachbarkreis haben, nicht stimmberechtigt.
Eure organisatorischen Aufgaben im Kreisverband zur Vorbereitung von Landtags- und Bundestagswahlen sind:
- Klärung der stimmberechtigten Mitglieder mit der Landesgeschäftsstelle, falls stimmberechtigte Mitglieder in anderen Kreisverbänden organisiert sind, diese aber von euch geladen werden müssen, oder wenn im Gebiet eures Kreisverbandes Mitglieder wohnen, die in einer anderen Gliederung der Partei als Mitglied registriert sind.
- Einladung für die Versammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertretern sowie der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten (siehe Anlage 8.17 Muster-Einladung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Anlage 8.17 Muster-Einladung zur Aufstellung der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten)
- Durchführung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zur Landesvertreter_innenversammlung
- Durchführung der Aufstellung der Direktkandidatinnen/Direktkandidaten
Bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Landesaufstellungsversammlung müssen die Wahlberechtigten und die zu wählenden (die Vertreterinnen und Vertreter) vier Kriterien erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre,
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Parteimitgliedschaft,
- Hauptwohnsitz im Wahlgebiet (das heißt dem betreffenden Bundesland).
Diese Kriterien gelten auch für die Wahlberechtigten bei der Wahl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten. Allerdings ist hier mit „Hauptwohnsitz im Wahlgebiet“ der Wohnsitz im jeweiligen Wahlkreis gemeint.
Der Sonderfall „Europawahl“ bleibt hier unberücksichtigt. Er unterscheidet sich insofern von der Landes- beziehungsweise Bundeslistenaufstellung, als dass der Kreis der Wahlberechtigten erweitert ist (alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland).
Was ist zur Vorbereitung zu bedenken?
Es muss klar sein, wie viele Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind (die Anzahl von Vertreterinnen/Vertretern ist durch den Delegiertenschlüssel oder in diesem Fall Vertreter_innenschlüssel des Landesvorstandes festgelegt).
Bei der Wahl ist laut Bundessatzung § 10 die Geschlechterdemokratie zu beachten. Das heißt, mindestens die Hälfte der Vertreterinnen und Vertreter müssen Frauen sein. Ausnahmen sind nach § 10(4) Bundessatzung ausschließlich zulässig, wenn die dort genannten Kriterien erfüllt sind und die Versammlung einen Beschluss hierzu gefasst hat.
Bereits im Vorfeld ist es ratsam, mögliche Kandidatinnen und Kandidaten anzusprechen, damit ausreichend Personen zur Verfügung stehen.
Es ist immer gut, wenn den Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern vorab die Kandidaturen bekannt sind (zum Beispiel Liste von Bewerberinnen und Bewerbern – mit deren Einverständnis - ins Internet stellen). Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten im Vorfeld wissen, wie lange sie sich vorstellen können. Bei Nicht-Anwesenden muss die Kandidatur schriftlich eingereicht werden und eine schriftliche Zustimmungserklärung vorliegen. Auf der Versammlung selbst können nur wahlberechtigte Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer per Zuruf anwesende Personen vorschlagen. Die Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers kann ebenfalls durch Zuruf erfolgen.
Entsprechend § 4 unserer Wahlordnung muss zur Durchführung der Wahlen eine Wahlkommission von der Versammlung bestimmt werden. Dafür müssen Mitglieder gefunden werden, die selber nicht kandidieren (diese müssen NICHT im jeweiligen Wahlgebiet wohnhaft sein. Es ist statthaft, Mitglieder aus anderen Landesverbänden hinzuzuziehen, falls nötig). Sie sollten sich im Vorfeld mit den Regularien der Wahlordnung vertraut machen und den technischen Ablauf der Wahl planen.
Die Wahlkommission kann identisch mit der Mandatsprüfungskommission sein. Auf jeden Fall braucht sie die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung. Diese Zahlen werden wird durch die Mandatsprüfungskommission festgestellt.
Detaillierte Hinweise zur Arbeitsweise der Mandatsprüfungskommission und der Wahlkommission findet ihr im Kapitel 3.7.1.1.
Für die Wahl selbst werden folgende Utensilien gebraucht:
- Wahlscheine oder Stimmzettel: Wahlscheine oder Stimmzettel müssen die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge mit Kästchen für die Stimmabgabe enthalten, die Stimmzettel eines Wahlgangs müssen alle gleich aussehen. Darum ist es günstig, wenn vor Ort ein Computer mit Drucker zur Hand ist, damit die Stimmzettel direkt nach Abschluss der Kandidierendenliste – während der Befragung – angefertigt und vervielfältigt werden können. Bei kleinen Versammlungen behilft man sich mit einem handgeschriebenen Zettel, der für alle kopiert wird. Wenn gar keine Technik zur Hand ist, werden gleichgroße und gleichfarbige Zettel ausgeteilt und alle Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer schreiben alle Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlgangs in der gleichen Reihenfolge mit Druckschrift auf einen Zettel. Danach werden die Zettel eingesammelt, gemischt und wieder ausgeteilt, damit jede und jeder darauf seine Kreuzchen machen kann. Mit diesem Verfahren wird gewährleistet, dass die Stimmabgabe nicht über die Schrift identifiziert werden kann. (Muster-Stimmzettel siehe Anlage 8.3)
- ein Versammlungsraum, der geheime Abstimmungen ermöglicht. Optimal sind Wahlkabinen, aber wenn es abgeschirmte Bereiche gibt, reicht das auch aus,
- Wahlurnen,
- Drucker und/oder Kopierer für die Anfertigung von Stimmzetteln,
- Wahlprotokoll (Muster-Wahlprotokoll siehe Anlage 8.20)
Wie ist der Tagesordnungspunkt Wahlen durchzuführen?
Im Kapitel über die innerparteilichen Wahlen 3.7.1.6 haben wir bereits viele Hinweise für die Durchführung von Wahlen gegeben. Dennoch wollen wir euch an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Hinweise für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen für die Vertreterinnen und Vertreter sowie der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten geben.
Wahlen können gemäß Wahlordnung nur stattfinden, wenn sie zehn Tage vorher angekündigt sind. Vor der Wahl muss die Mandatsprüfungskommission die Beschlussfähigkeit festgestellt haben und wer simmberechtigt ist. Dann sind ggf. Beschlüsse zum Wahlverfahren zu fassen, z.B. wie lang die zu wählende Liste sein soll und wie viele Stimmen (Quorum) jemand bekommen muss, damit er oder sie auf der Liste ist (dazu gibt es in der Wahlordnung eine Festlegung, die Versammlung kann aber abweichende Beschlüsse fassen). Dazu kann die Wahlkommission eine Erläuterung geben. Beschlüsse zum Wahlverfahren müssen vor dem ersten Wahlgang gefasst werden, während der Wahl kann das Verfahren nicht geändert werden.
Auch die Vorstellungszeit und Fragerunden werden per Versammlungsbeschluss festgelegt und gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber. Dann wird Wahlgang für Wahlgang aufgerufen. Die Tagungsleitung fragt jeweils, wer sich für diesen Wahlgang bewirbt oder vorgeschlagen wird und lässt per Beschluss die Kandidierendenliste schließen.
Laut § 10 Absatz 2 der Wahlordnung der Partei sind bei Delegierten- beziehungsweise Vertreterinnen- und Vertreterwahlen diejenigen gewählt, bei denen in einem Wahlgang die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer ist als die Zahl der gültigen Nein-Stimmen (einfache Mehrheit).
Bei der Wahl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten kommt § 10 Absatz 1 der Wahlordnung zur Anwendung, demnach diejenigen gewählt sind, bei denen in einem Wahlgang die Zahl der gültigen Ja-Stimmen größer ist, als die zusammengefasste Zahl der gültigen Nein-Stimmen und der gültigen Enthaltungen (absolute Mehrheit).
In Abhängigkeit von der Anzahl der kandidierenden Personen ist § 8 Absatz 5 der Wahlordnung zu beachten. Wenn die Anzahl der sich bewerbenden Personen größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Plätze entfällt die Möglichkeit von Nein-Stimmen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses bedarf.
Nach Schließen der Liste beginnen Vorstellung und Befragung. In dieser Zeit lässt die Wahlkommission die Stimmzettel herstellen. Im Anschluss hat die Wahlkommission das Wort und eröffnet den Wahlgang. Sie erläutert den Stimmzettel, lässt diese austeilen, sammelt sie wieder ein und schließt formal durch Ansage den Wahlgang. Bei größeren Versammlungen (ab 30 Stimmberechtigten) sollte an der Urne eine Strichliste über die Zahl der abgegebenen Stimmen geführt werden
Nach dem Einsammeln der Zettel zählt die Wahlkommission den Wahlgang aus, das kann in einem anderen Raum erfolgen, muss aber zugänglich für interessierte Parteimitglieder sein. Die Wahlkommission protokolliert und unterzeichnet das Ergebnis und gibt es im Versammlungsraum bekannt. (Die Frage, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat die Wahl annimmt, ist nicht nötig.)
Weitere Wahlgänge erfolgen analog.
Es empfiehlt sich, während der Auszählung schon mit der Vorstellung und Befragung weiterer Kandidatinnen und Kandidaten fortzufahren. § 11 Absatz 2 der Wahlordnung der Partei legt fest, dass bei Delegiertenwahlen alle weiteren Bewerberinnen und Bewerber mit der erforderlichen Mehrheit in der Reihenfolge der Anzahl ihrer Ja-Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt sind, soweit nicht zur Wahl der Ersatzdelegierten gesonderte Wahlgänge stattfinden. Diese Option muss der Versammlung zur Entscheidung vorgestellt werden.
§ 12 Absatz 1 der Wahlordnung der Partei regelt den Fall, falls im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit verfehlt wird. Danach wird zunächst durch Versammlungsbeschluss entschieden, ob die Wahl vertagt, ein weiterer Wahlgang (nach den §§ 5 bis 11 der Wahlordnung) aufgerufen oder eine Stichwahl herbeigeführt wird. Die speziellen Regelungen für die Stichwahl sind in § 12 Absatz 2 und 3 der Wahlordnung geregelt, beispielsweise die Unzulässigkeit neuer Bewerbungen.
Nach der Wahl
Das Wahlprotokoll ist von der Wahlkommission (die Sprecherin oder der Sprecher reicht) und der Tagungsleitung zu unterzeichnen und an die Landesgeschäftsstelle zu geben. Die Wahlunterlagen (auch Stimmzettel) sind für die Dauer der Wahlperiode der Gewählten im Kreisverband verschlossen aufzubewahren.
Im Folgenden werden einige wichtige Begriffe erklärt, die im Rahmen von Wahlen von Bedeutung sind. Diese und weitere Erklärungen sind auch unter www.bundestag.de/service/glossar zu finden:
Wahlkreis
Das Wahlgebiet der Bundesrepublik teilt sich derzeit in 299 Wahlkreise auf, deren Grenzen das Bundeswahlgesetz regelt. Dieses Gesetz nennt auch Kriterien, nach denen eine Wahlkreiskommission – bestehend unter anderem aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes und einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft. Sollte etwa die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweichen, ist eine Neueinteilung notwendig. Die Wahlkreiskommission erstattet immer zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bundesinnenminister Bericht, ob und welche Änderungen der Wahlkreisgrenzen sie für erforderlich hält. Die Entscheidung darüber fällt schließlich der Bundestag.
Wahlbezirk
Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt. Maximal 2500 Wahlberechtigte sollen einen Wahlbezirk bilden: Kleinere Gemeinden und Kreise bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt. Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
Wahlorgane
Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane sind die Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie Wahlausschüsse auf Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene.
Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteherinnen, Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk.
Bundeswahlleitung
- Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin ist eines der vom Bundeswahlgesetz vorgesehenen Wahlorgane und wird ebenso wie die Stellvertretung vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit ernannt. Traditionell übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes dieses Amt.
- Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin beruft die Beisitzerinnen und Beisitzer für den Bundeswahlausschuss und führt in diesem Ausschuss den Vorsitz.
- Die Bundeswahlleitung organisiert die Wahlen auf Bundesebene und überwacht ihren Ablauf. Dazu gehört die Erfassung der wahlberechtigten Deutschen und die Ermittlung eines vorläufigen wie endgültigen Wahlergebnisses und gibt beide bekannt.
Bundeswahlausschuss
- Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleitung und acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzenden. Bei ihrer Auswahl sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.
- Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben und Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste.
- Seine Sitzungen sind öffentlich. Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode.
Landeswahlleitung
Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter wird von der Regierung des jeweiligen Bundeslandes oder von einer von ihr benannten Stelle auf unbestimmte Zeit ernannt und beruft die Beisitzenden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes. Sie oder er ist unter anderem zuständig für die
- Berufung der Beisitzenden des Landeswahlausschusses,
- Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten,
- Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten,
- Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten,
- Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
- Benachrichtigung der gewählten Listenkandidatinnen und Listenkandidaten,
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Landes,
- Berufung von Listennachfolgern.
Landeswahlausschuss
In jedem Bundesland wird ein Landeswahlausschuss gebildet. Er besteht aus der Landeswahlleitung und sechs Beisitzenden.
Der Landeswahlausschuss entscheidet unter anderem über die Zulassung von Landeslisten und über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen.
Kreiswahlleitung
Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sind zugleich Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Sie werden vor jeder Wahl durch die jeweilige Landesregierung oder durch von ihr benannte Stellen benannt und berufen die Beisitzenden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises. Sie sind unter anderem zuständig für die
- Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge,
- Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an die Landeswahlleitung,
- Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss,
- die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Kreiswahlausschuss
In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet. Er besteht aus der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzenden. Der Kreiswahlausschuss entscheidet unter anderem über Verfügungen der Kreiswahlleitung zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen und über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Zudem überprüft sie die Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken und stellt die Stimmenergebnisse im Wahlkreis fest.
Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist für die Kreisverbände eine regelmäßig wiederkehrende Hauptaufgabe und stellt eine organisatorische und finanzielle Herausforderung dar. Eine erfolgreiche Wahlkampagne beginnt Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.
Bei regionalen Wahlen werden politische Grundsatzfragen (Ausrichtung, Themen, Schwerpunkte des Wahlkampfes) durch den Kreisparteitag oder die Kreismitgliederversammlung diskutiert und beschlossen. Dies betrifft natürlich insbesondere Kommunalwahlen, bei denen die inhaltliche Ausrichtung der Kampagne komplett in der Hand des Kreisverbandes und gegebenenfalls seiner Ortsverbände liegt.
Neben der politisch-programmatischen Ausrichtung müssen frühzeitig folgender Fragen disktuiert und beantwortet werden:
- wie sieht unser Wahlziel aus, was können wir realistischer Weise erreichen?
- wo sind unsere Hochburgen, wo wohnen möglich Wähler_innen, die man ansprechen könnte (Mapping)?
- bekommt der Kreisvorstand einen Auftrag, mit derzeitigen Mandatsträger_innen über ihre erneute Kandidatur zu reden und weitere Personen anzusprechen, die kandidieren sollten
- wie beteiligen wir so viele unserer Mitglieder und Sympathisant_innen wie möglich am Wahlkampf (beginnend mit einer Telefonaktion) und wie sichern wir die ggf. erforderliche Qualifikation?
- was sollen unsere wichtigsten Wahlkampfmittel sein: Plakate, Haustürgespräche, Infostände, Aktionen, Druckmaterialien? Werden Website und Social-media-Seiten gepflegt,?
- Wer leitet den Wahlkampf?
- Wie viel Geld steht zur Verfügung und soll wofür eingesetzt werden?
- Sind logistische Fragen zu klären (wo werden Plakate und Infomaterial gelagert)?
Organisatorische und formale Fragen benötigen detaillierte Planung und klare Zuständigkeiten, da Fristen eingehalten werden müssen. Es empfiehlt sich, einen Rückwärtskalender anzulegen, aus dem ersichtlich ist, welche Aufgaben bis wann zu erledigen sind.
Insbesondere für Kommunalwahlen gilt immer der Grundsatz:
Nutzt die Kontakte aller Mitglieder der LINKEN im jeweiligen Wahlgebiet. Präsenz bei unseren Wählerinnen und Wählern ist ein wichtiges Element. Hieraus lassen sich Schlüsse auf die Schwerpunktsetzung ziehen. Stellt bekannte Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE möglichst in den Vordergrund und pflegt besonders im Wahlkampf enge Kontakte zu den lokalen Medien (Anzeigenblättchen, Lokalanzeiger, lokale Radio/TV-Projekte). Der Zugang zu diesen Medien ist in der Regel einfacher, die Berichterstattung offener als in den sogenannten „Überregionalen“.
5.7.1.Kreiswahlbüro und Kreiswahlkampfleitung
Die Kreiswahlkampfleitung ist gesamtverantwortlich für die Organisation und Durchführung des Wahlkampfes. Die Kreiswahlkampfleiterin oder der Kreiswahlkampfleiter entscheidet keine politischen Grundsatzfragen, sondern sichert die organisatorische Durchführung der Wahl.
Die genaue Ausgestaltung eines Kreiswahlbüros liegt in der Hand des Kreisverbandes. Für einen gemeinsamen, für alle stemmbaren Wahlkampf ist es gut, wenn möglichst viele Genossinnen und Genossen mit klar definierten Aufgaben eingebunden werden. Ein kleines Team oder Wahlkampfleiterinnen oder Wahlkampfleiter, die die Gesamtkoordinierung verantworten, sind zu empfehlen. Zu den Aufgaben der Kreiswahlkampfleitung gehört:
- Kontakt mit der Landeswahlkampfleitung und – sofern vorhanden – mit den Wahlkampfverantwortlichen der Ortsverbände,
- Ermittlung des Bedarfs und Erstellung beziehungsweise Bestellung von Wahlkampfmaterialien nach jeweiliger politischer Beschlusslage,
- Einteilung von Unterstützerinnen und Unterstützern und Mitgliedern für Haustürgespräche, zur Materialverteilung, für Aktionen, Infoständen und ähnliches,
- Organisation der Plakatierung, insbesondere in den Gebieten, die nicht durch Ortsverbände abgedeckt werden,
- Kontakt mit Behörden (Genehmigung für Plakatierungen, Infostände, gegebenenfalls Lautsprechereinsätze oder Kundgebungen) und mit der Kreiswahlleitung (zur Einreichung der Kandidierendenvorschläge - formale Korrektheit überwachen!).
5.7.2. Wahlkampffinanzen
Wahlkämpfe strapazieren die Kreisverbandskasse. Dringend anzuraten ist, einen detaillierten Finanzrahmen frühestmöglich festzulegen.
Für Wahlkämpfe sollten Rücklagen im Kreisverbandshaushalt gebildet werden. Dabei sind insbesondere Kommunalwahlen nicht zu unterschätzen, da hier in der Regel die meisten Materialien durch den Kreisverband erstellt, gedruckt beziehungsweise gekauft werden müssen. (Siehe auch Kapitel 7.)
5.7.3. Konzept Wahlkampf-aktiv
Unsere Stärke sind unsere Mitglieder und unsere Sympathisantinnen und Sympathisanten. Sie sind auch der Schlüssel für unsere Wahlkampagnen. Eine Wahlkampagne der LINKEN, die diese Basis nutzt und ausweitet, ist nur schwer aus der Bahn zu werfen und erreicht trotz möglicher mangelnder medialer Aufmerksamkeit eine Vielzahl von Wählerinnen und Wählern (Multiplikationsprinzip).
Gleichzeitig ist ein Mitglieder- und Unterstützerinnen- und Unterstützerwahlkampf der Grundstein für eine nachhaltige Organisationsentwicklung über den Wahltag hinaus. Denn wenn wir unsere Inhalte im Wahlkampf aktiv verbreiten und neue Kontakte knüpfen, legen wir damit die Grundlage für den nachhaltigen Aufbau unserer Partei. Die Energie, die im Wahlkampf in die Mitgliedschaft und die Gewinnung und Aktivierung der Wählerinnen und Wähler gesteckt wird, kann nach dem Wahlkampf in Form von stärkeren Strukturen vor Ort vervielfacht werden. Denkbar ist es außerdem, die Methoden der Aktivierung aus den Zeiten des Wahlkampfes auf andere Kampagnen der Partei zu übertragen.
Seit 20 Jahren wurden vom Community-Organizing (in dessen Tradition Obama steht), über Organizing im Gewerkschaftsbereich bis zur Wahlkampf-Aktivierung bei unserer Schwesterpartei Sozialistische Partei (SP) in den Niederlanden Methoden entwickelt, die sich damit beschäftigen, passive Repräsentation in Aktivität umzuwandeln.
Für unsere Wahlkämpfe aber auch in unserer alltäglichen Arbeit können wir von den vielfältigen Methoden und Erfahrungen lernen. An dieser Stelle wollen wir kurz auf die wichtigsten Elemente eingehen, die wir für unsere Wahlkämpfe nutzen können.
Telefonaktionen
Es gibt in unseren Reihen viele Mitglieder, die wir gar nicht kennen, weil sie sich noch nie an etwas beteiligt haben. Es macht Sinn, sie anzurufen – auf keinen Fall um ihnen Vorwürfe zu machen – und nach Ideen für den Wahlkampf zu fragen oder um ihnen konkrete Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten (Stecken, Gespräche, Plakatieren, Spenden, zur Kundgebung kommen). Alle Erfahrungen mit solchen Telefonaktionen zeigen, dass sehr viele Mitglieder höchst erfreut über den Anruf sind und etliche bereit sind, Aufgaben zu übernehmen.
Aktivierung als politisches Profil: Selbst aktiv werden! Die LINKE als Mitmach-Partei
Alle im Folgenden dargestellten Organisationsideen sind ohne Aktivierung als politische Kernaussage unseres Wahlkampfes nicht zu denken. Deswegen muss das politische Selbstverständnis unsere Wahlkampagne beseelen: „Wir wollen mit Dir gemeinsam unsere Interessen vertreten.“ Dies ist die Kernbotschaft. Wir wollen in jeder oder jedem Interessierten eine potentielle Mitstreiterin oder einen potentiellen Mitstreiter sehen und sie oder ihn für Aktivitäten gewinnen.
Wir haben mit dem Image der „Kümmerer-Partei“ und der „Partei der sozialen Gerechtigkeit“ sowie mit unserem Engagement in den Bewegungen u.a. für Frieden, für Mieterinteressen und gegen den Pflegenotstand bereits Brücken zu den Bürgerinnen und Bürgern bilden können. Jetzt wollen wir versuchen, sie dafür zu gewinnen, sich politisch zu engagieren. Denn DIE LINKE versteht sich auch als Demokratiebewegung, die aus Menschen besteht, die sich politisch zu Wort melden.
Folgende Elemente sollten sich durch unsere gesamten Wahlkämpfe ziehen:
Material: Jedes Wahlmaterial muss eine Komponente zum Mitmachen enthalten!
Auf jedem Flug- und Faltblatt sollte ein Formular zum „Mitmachen“, beziehungsweise ein Aktivierungsformular (Formular Linksaktiv siehe Anlage 8.23) abgedruckt sein. Die Inhalte des Flugblattes und deren Zustimmung, muss verknüpft werden mit der Möglichkeit sofort mitzumachen.
Auf jeder Veranstaltung: Aktiv werden!
In jeder Rede sollten die Interessen unserer Mitglieder einen wichtigen Baustein darstellen, ebenso wie der offensive Hinweis auf die „Mach mit!“-Ecke auf dem Kundgebungsplatz. Dort stehen lokale (eventuell unterstützt durch bundesweite) Wahlkampf-Teams und versuchen, alle Menschen direkt zum Mitmachen aufzufordern. Die Rednerin oder der Redner sollte offensiv darum werben, dass DIE LINKE eine Mitmach-Partei ist zum Beispiel mit Sätzen wie „Wählen Sie uns - oder besser noch, werden Sie gleich selbst aktiv!“
Internet: Ein Weg zum Mitmachen!
Der gesamte Internet-Wahlkampf-Auftritt sollte immer wieder die Aktivierungserklärung verlinken. Aktivität im Internet kann eine Form politischer Betätigung darstellen, zum Beispiel in dem die Möglichkeit gegeben wird, online über bestimmte Themen mitzudiskutieren. Insofern ist eine attraktive Web-Präsenz im Wahlkampf – aber auch darüber hinaus - sehr wichtig. Wir sollten aber immer darauf achten, Menschen auch außerhalb des Internets in ihrem gesellschaftlichen Umfeld in Aktivität zu bringen. Gerade hierzu kann das Internet eine wesentliche Werbeform sein, um Menschen für diese Aktivität außerhalb der virtuellen Welt zu gewinnen.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten: Die ersten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Sie reden in Schulen, Universitäten, bei Debatten und werden von Medien befragt. Deswegen sollten sie möglichst den Aufbau eines Unterstützerinnen- und Unterstützer-Netzwerkes in jeder Rede, in jedem Auftritt zu einer der Kernbotschaften machen. Zu diesem Zweck werden in den Wahlkämpfen seitens der Bundes- oder Landesebene aktuelle Redebausteine zur Verfügung gestellt.
5.7.4. Mapping
Kenne Dein Wahlkampfterrain: „Mapping“
Im Zentrum unseres Wahlkampfes steht die Mobilisierung derjenigen Teile der Bevölkerung, die uns schon einmal gewählt haben, die in den letzten Jahren in politischer Betätigung keinen Sinn mehr gesehen haben oder die sich noch nie politisch betätigt haben.Im Wahlkampf haben wir die Chance, diese Zielgruppen aktiv in den Wahlkampf einzubinden.
Dies kann aber nur gelingen, wenn wir neben der notwendigen Präsenz in der Fläche – Haustürgespräche, Infostände, Plakatieren, und vieles mehr – eine Konzentration der Kräfte entwickeln, die versucht an gewissen Punkten eigenes Engagement zu erzeugen. Es geht darum, die Energien dort einzusetzen, wo wir nachhaltige Selbstvertretungsstrukturen aufbauen können.
Anstatt mit einem Infostand jeden Samstag einen anderen Ort abzudecken, können wir versuchen, in einem Stadtteil aktive Strukturen aufzubauen, die dann – noch während des Wahlkampfes –einen ganz anderen Aktionsradius entwickeln.
„Mapping“ bedeutet in diesem Zusammenhang, die Karte unserer Stadt beziehungsweise unseres (Land-) Kreises zu unterteilen und die einzelnen Bereiche mit Informationen zu kennzeichnen:
- Der erste Schritt ist die sozio-demografischen Grunddaten einzutragen (Arbeitslosenrate, Beschäftigtenanteil, Einkommensverteilung).
- Zweitens zeichnen wir unsere Hochburgen in Bezug auf Parteimitgliedschaft und Wahlergebnisse ein.
Bereits mit diesen beiden Grunddaten lassen sich diejenigen Orte ausmachen, an denen wir die Möglichkeiten haben, Kräfte zu konzentrieren und unsere Wählerschaft zu mobilisieren. Wenn wir uns für ein Stadtviertel oder eine Wohngegend auf Grund des Mappings entscheiden, kommen weitere Fragestellungen hinzu. Zum Beispiel:
- Gibt es in dem Stadtviertel oder der Wohngegend besondere Probleme, die wir thematisieren sollten?
- Gibt es in diesem Stadtviertel Hochhauskomplexe, wo sich leicht Haustürgespräche führen und Material stecken lassen?
- Gibt es große Schulen oder Berufsschulen?
- Gibt es Straßenbahn/U-Bahn-Stationen, die der Mobilitätsanschluss für einen ganzen Stadtbereich sind?
- Gibt es zentrale Wochenmärkte, Einkaufszentren, wo sich das soziale Leben konzentriert?
- Gibt es andere kulturelle Orte, wo sich die Menschen versammeln?
Auf der Grundlage der Antworten auf diese Fragen lässt sich eine Karte entwickeln, die optimal auf das Terrain des Wahlkampfes ausgerichtet ist. Dies gilt gerade auch zur Vorbereitung der Kommunalwahlen, gerade hier kommt es auf die lokalen Besonderheiten an. Selbstverständlich arbeiten viele erfahrene Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer bewusst oder unbewusst schon mit dieser Methode – oder zumindest mit Elementen davon. Wir möchten anregen, dass diese Phase des „Mapping“ eine kollektive Planungsphase der gesamten Wahlkampfstruktur der lokalen Partei wird.
5.7.4.1 Mapping - Sonderfall Betriebe
In Betrieben besteht ein besonderes Potential für die LINKE. Jedoch können zum Beispiel aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter nicht immer direkt Werbung für ihre Partei machen oder sind oftmals in verschiedenen Funktionen sehr eingespannt. Wenn wir in einem Betrieb viele Mitglieder im Betriebsrat haben oder die Gewerkschaftssekretärin oder der Gewerkschaftssekretär Mitglied der LINKEN ist, heißt das deshalb nicht unbedingt, dass uns dort sofort mehr Menschen wählen. Es macht es aber wahrscheinlicher und mit Unterstützung von anderen aktiven Parteimitgliedern auch einfacher. Hier kann das „Mapping“ und die Konzentration auf einen Großbetrieb durch eine Ortsgliederung der Partei oder die Wahlkampfleitung des Landesverbandes eine große Hilfestellung sein. Die Beteiligung in den Betrieben – von Menschen mit oder ohne Mitgliedsausweis der LINKEN – kann für Wahlen von großer Bedeutung sein. Hier können schon kleine Gruppen von Aktiven über die Arbeit im Betrieb einen enormen Effekt erzielen.
Im Idealfall kann mit Hilfe der BAG Betrieb & Gewerkschaft in den einzelnen Bundesländern eine Liste von regional und überregional bedeutsamen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Dort, wo sie existieren, können Kontaktpersonen benannt werden, die für Kreisverbände, Landesverbände und deren Wahlkampfleitungen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Betriebsrätekonferenzen, gewerkschaftspolitische Konferenzen oder ähnliche Veranstaltungen können in die Planungen und die Gewinnung von Unterstützerinnen und Unterstützern einbezogen werden.
5.7.4.2. Mapping als Hilfestellung bei der Plakatierung
Die Plakate: Mitten im Leben oder in einer Reihe an der Ausfallstraße
DIE LINKE ist anderen Parteien finanziell unterlegen. Alle anderen Parteien erhalten substanzielle Spenden von Unternehmen. Wir sind nicht käuflich und wollen es auch nicht werden! Das bedeutet aber, dass wir cleverer sein müssen als die anderen. Die anderen Parteien beauftragen aus Mangel an Aktiven Agenturen, um Plakate zu kleben, die dann die Ausfallstraßen zieren. Wir dagegen haben nur begrenzte finanzielle Mittel und entsprechende Auflagen. Wir können aber unser Wissen und unsere Kenntnisse einbringen. Wir können das Plakat am besten Ort platzieren: auf dem Marktplatz, vor der Berufsschule, am Bahnhof/an der U-Bahn-Haltestelle, vor einem Personaleingang beim Großbetrieb, vor der Arbeitsagentur. Zu beachten ist auch: an den Haltestellen des ÖPNV erreichen wir mehr Frauen und Auszubildende, an den Ausfallstraßen mehr Männer undPendler_innen. Die guten Plätze sind oft nicht die nächstgelegenen. Aber wenn wir diese Plätze besetzen, werden wir nicht nur viel sichtbarer sein als andere Parteien. Wir zeigen auch, dass wir die Lebenswelt der Menschen kennen, dass wir wissen wo sie leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.
Die Suche nach dem besten Standort für ein Plakat und die Pflege des Plakates während des Wahlkampfes kann auch eine gemeinsame Aktivität und Teil des „Mapping“ sein. Gemeinsam kann „das Netzwerk der Wahlkampf-Unterstützerinnen und -Unterstützer“ das eigene Wahlgebiet abfahren und dabei überlegen, wo die besten Plakatplätze sind. Dabei fällt vielleicht auch ein günstiger Platz für Infostände oder andere Aktionen ins Auge oder es werden neue Gebiete entdeckt, wo am besten Zeitungen gesteckt werden können. Gleichzeitig lernt man so auch die eigene Gegend kennen und bekommt weitere Impulse für das Mapping des Wahlkampfgebietes: Wo gibt es Vereine, Läden und so weiter, wo wir Plakate im Haus aufhängen oder uns mal vorstellen können?
Wichtig ist, dass ihr euch bevor ihr startet, mit der Kreis- oder Landeswahlleitung abstimmt Es kann gut sein, dass diese bereits einen Plan für Plakatierungen haben. Wenn ihr also euer Mapping zum Plakatieren machen wollt, kontaktiert unbedingt vorher die lokalen Wahlkampfleitungen.
5.7.5. Beteiligung im Wahlkampf
Bei jeder Aktivität soll es darum gehen, Menschen zu beteiligen. Das geht ganz einfach. Jede Person (Mitglied wie Sympathisantin oder Sympathisant) kann ein Formular Linksaktiv ausfüllen. Dieses Linksaktiv-Formular enthält eine Absichtserklärung im Wahlkampf aktiv zu werden. Es wird abgefragt, wie die Person im Wahlkampf aktiv werden möchte (Haustürgespräche, Infostände, Steck-Aktionen, kreative Aktionen und vieles mehr, auch Spenden gehört dazu). Füllt sie dieses Formular aus, dann können wir sie für kommende Aktionen kontaktieren.
In einer ersten Phase der Aktivierung liegt der Schwerpunkt auf der eigenen Mitgliedschaft. Wir wollen die Mitgliedschaft für einen aktiven Wahlkampf gewinnen. Schön wäre es natürlich, wenn sich alle Mitglieder am Wahlkampf beteiligen, aber wo funktioniert das schon? Auf Mitgliederversammlungen, Festen, und sonstigen Aktionen kann die Aktivierung der Mitgliedschaft in Bezug auf den Wahlkampf zumindest deutlich verbessert werden.
In einem zweiten Schritt wenden wir uns auch an die Sympathisantinnen und Sympathisanten in unserem Umfeld. Wir können zum Beispiel eine kleine Kundgebung mit Prominenz in einem Stadtteil mit hoher Arbeitslosigkeit veranstalten, wo wir bis jetzt viele Wählerinnen und Wähler, aber kaum aktive Mitglieder haben und am Ende haben wir fünf bis zehn Unterstützerinnen und Unterstützer für den Wahlkampf gewonnen. Wichtig ist immer der richtige Ort zur richtigen Zeit. Bei einem Großbetrieb wäre zum Beispiel der Schichtwechsel ein idealer Moment um über den Wahlkampf der LINKEN zu informieren und um Sympathisantinnen und Sympathisanten zu aktiveren. Das klappt natürlich besonders gut, wenn es bereits aktive Mitglieder in diesem Betrieb gibt.
5.7.5.1. Das aktive Mitglied
Wir glauben, dass die Menschen, die bei uns eintreten, die Welt verändern wollen. Sie wollen auch lokal etwas verändern. Dafür sollten wir ihnen ein entsprechendes Angebot machen. Auch hier bietet der Wahlkampf eine Chance. Wir können unsere Mitglieder einbinden, wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, sich mit ihren Stärken und Interessen einzubringen. Sie mögen keine guten Geschäftsordnungs-Trickser sein, aber sie kennen ihren Kiez, ihre Schule, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihren Freundeskreis. Wir wollen, dass sie im Wahlkampf die Partei in ihrem Umfeld verwurzeln. Wir müssen also unseren Mitgliedern zeigen: Ihr seid gefragt - auf euch kommt es an. Idealerweise werden sie schon lange vor dem eigentlichen Wahlkampf eingebunden und ihnen Angebote unterbreitet, aktiv zu werden: In ihrem Kiez, in ihrer Nachbarschaft, auf ihrem Marktplatz, in ihrem Betrieb. Es gibt sehr gute Erfahrungen damit, im Vorfeld eines Wahlkampfes alle Mitglieder anzurufen und ihnen konkrete Vorschläge zur Mitarbeit zu machen.
5.7.5.2. Sympathisierende und Neu-Mitglieder
Der Wahlkampf bietet die Chance, etwas ganz Konkretes, etwas, was jede und jeder kann, ins Zentrum zu stellen. Jede und jeder kann mit den Nachbarinnen und Nachbarn oder den Kolleginnen und Kollegen reden. Jede und jeder kann in der Nachbarschaft Zeitungen stecken. Jede und jeder kann in seinem Verein mal eine Debatte anstoßen und jede und jeder kann erleben, wie viel Spaß eine kreative Aktion machen kann. Menschen melden sich bei uns, zeigen Interesse und sie erwarten, dass wir ihnen schnell antworten und sie die Möglichkeiten erfahren, wann, wie und wo sie sich genau einbringen können. Die Angebote müssen sich natürlich nach den Angaben der Interessierten richten. Wenn eine Person beispielsweise angibt, dass sie gerne bei Infoständen mitmachen möchte, sollten wir sie zur nächsten Gelegenheit dazu einladen. Gut wäre daher, wenn sich jemand um die Unterstützerinnen und Unterstützer kümmert, sie einbindet und ihnen somit den Einstieg leichter macht.
5.7.5.3. Das lokale Wahlkampf-Treffen
Die Treffen aller Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer vor Ort sind im Wahlkampf ein wesentlicher Bestandteil. Es ist der Ort, wo die Aktiven gemeinsam Aktionen mit der Wahlkampfleitung planen, Strategien entwickeln, und durchführen – kurz, wo sie ihre Kampagne oder Aktion gemeinsam gestalten. Und es ist vor allem der Ort, wo (Neu-)Mitglieder, Unterstützerinnen und Unterstützer einen schnellen Einstieg in politische Arbeit bekommen und Verantwortung übernehmen können. Die Treffen müssen gut vorbereitet werden und sollten für alle Interessierten offen und einladend sein – das gilt sowohl für die Auswahl des Ortes als auch für die Gestaltung des Treffens an sich (Tipps zur Vorbereitung eines Treffens findet ihr im Kapitel 4.7 Veranstaltungen). Gebt neuen oder Noch-Nicht-Mitgliedern das Gefühl, willkommen zu sein. Versucht bei der Wahlkampfplanung erfahrene Genossinnen und Genossen und neue Interessierte zum gemeinsamen Arbeiten zu motivieren. Denkt immer mit dem Blick der Neuen über euer Treffen nach. Keine Insider-Sprache:, KV, Lavo, zynische Bemerkungen und so weiter. Wenn Ihr etwas Internes vorbereiten müsst, dann macht das vorher.